Schuljahr 2020/2021: Regelungen für Schulbetrieb veröffentlicht

20. Juni 2020

Das alte Schuljahr ist gerade erst vorbei, doch in den Schulen beginnen schon jetzt die Vorbereitungen für das neue. Das ist auch nötig, denn MV-Bildungsministerin Bettina Martin hat gestern über die Planungen für das Schuljahr 2020/2021 informiert. Bei positivem Infektionsgeschehen wird es im neuen Schuljahr für alle Schüler an allgemein bildenden Schulen einen verlässlichen, täglichen Regelbetrieb geben.
Aber die Regelungen, die von der Ministerin gestern bekannt gemacht wurden, haben es in sich.

„Ein besonderes und herausforderndes Schuljahr geht zu Ende“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die zurückliegenden Wochen haben allen viel abverlangt. Lehrer und pädagogische Fachkräfte haben viel Einsatz gezeigt und Kreativität bewiesen, um allen Schülerinnen und Schülern unter den aktuellen Bedingungen bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen und die Bildungsangebote so gut wie möglich zu organisieren. Dafür möchte ich allen meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Nach den Sommerferien werden wir die Schulen wieder öffnen und weitestgehend in den Präsenzbetrieb zurückführen. Es wird also einen verlässlichen Regelunterricht geben“, betonte Martin.

In Grundschulen weiter Präsenzunterricht

Der Präsenzunterricht findet in festen Gruppen wie Klassen oder Kursen statt, denen Lehrkräfteteams fest zugeordnet sind. Bei der Umsetzung erhalten die Schulen weitgehend Flexibilität. Die Stundentafel muss eingehalten werden. „Den Mindestabtstand von 1,5 Meter wird es in diesen Gruppen nicht mehr geben“, erläuterte die Ministerin. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. ausschließlich unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Um die Unterrichtsräume gut lüften zu können und zu gewährleisten, dass sich die Gruppen im Schulgebäude einander nicht begegnen, kann die Unterrichtszeit bei Bedarf auf 40 bzw. 80 Minuten verkürzt werden. Das Land entwickelt als begleitende Maßnahme zu den Schulöffnungen ein COVID-19-Testungskonzept.

In den Grundschulen wird der überwiegende Teil des Unterrichts im Präsenzunterricht erfolgen. Wo es notwendig ist, kann der Präsenzbetrieb durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Für den Distanzunterricht steht allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern das cloudbasierte Lernmanagementsystem „itslearning“ zur Verfügung.

Alternative Bewegungsangebote

Der Religionsunterricht muss abgesichert werden. Der Sport- und Schwimmunterricht sowie der Unterricht in den Fächern Musik und Darstellendes Spiel kann auf der Grundlage der Regelungen des Hygieneplans und vor dem Hintergrund der räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort stattfinden. Wo der Sport- und Schwimmunterricht nicht möglich ist, sollen alternative Bewegungsangebote in den Schulalltag integriert werden.

Um Herauszufinden, wie der Lernstand von Schülern ist und Versäumnisse aufzuarbeiten, führen Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Lehrgängen Lernstandserhebungen durch. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sind Grundlage für die weitere Unterrichtsplanung.

An den beruflichen Schulen findet der Unterricht ganz überwiegend in Präsenz statt und wird, wo es nötig ist, durch Distanzunterricht ergänzt. Die beruflichen Schulen entscheiden selbstständig. Der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung und in den Vorabschlussklassen wird vorrangig behandelt.

Vorbereitungen können beginnen

Die Regelungen für die Öffnung der Schulen im neuen Schuljahr werden ca. 14 Tage vor Unterrichtsbeginn mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock im Lichte des dann aktuellen Infektionsgeschehens bewertet.

Die allgemein bildenden und beruflichen Schulen haben die Regelungen erhalten, damit sie das neue Schuljahr planen und den Schulstart vorbereiten können. Weitere Einzelheiten liefern das Schreiben „Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ sowie der fortgeschriebene Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, dessen Regelungen ab dem 27. Juli 2020 gilt.


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