Sieben Jahre und neuen Monate für den Mörder von Joel
Im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel aus Pragsdorf hat das Landgericht Neubrandenburg den 15 Jahre Angeklagten zu sieben Jahren und neun Monaten Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Der Jugendliche hatte am Prozesstag zuvor ein Geständnis abgelegt, nachdem er zuvor zunächst gar nichts gesagt, dann aber einen Mittäter ins Spiel brachte. Den gab es nach Ansicht des Gerichtes aber nicht. Laut Anklage schlug der damals 14-Jährige dem kleinen Jungen mehrfach ins Gesicht und soll dann mit einem Messer, das eine 15 Zentimeter lange Klinge hatte, sieben Mal auf ihn eingestochen haben. Joel wurde damals von seinen Eltern als vermisst gemeldet, Feuerwehrleute fanden ihn in einem Gebüsch an einen Dorfplatz, doch für den Sechsjährigen kam jede Hilfe zu spät. Der Verurteilte selbst hatte sich an der Suche beteiligt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von acht Jahren gefordert, die Anwältin der Nebenklage zehn Jahre sowie die Prüfung einer dauerhaften Verwahrung. Die Verteidigung plädiert auf sieben Jahre wegen Totschlags.
Und so soll sich das Ganze zugetragen haben: Der damals 14-jährige Angeklagte ging bei der Familie von Joel ein- und aus, spielte häufig mit dem Kleinen und passte auch auf ihn auf. An jenem Tag im September vergangenen Jahres trafen sich beide im Gebüsch, ihrem Geheimversteck, weil der Ältere rauchen wollte. Irgendwann kamen sie auf die Idee, auszuprobieren, wer länger die Luft anhalten kann. Joel begann, der Angeklagte würgte den Kleinen, bis dieser kurz bewusstlos wurde. Er kam aber wieder zu sich und soll gesagt haben: „Ich hasse dich!“. Weil der Angeklagte nun befürchtete, verpetzt zu werden, drückte er ihm nun fester die Kehle zu und stach dann mehrmals mit einem Messer auf den Sechsjährigen ein.
Laut der Vorsitzenden Richterin konnte der sechsjährige Junge mit diesem Angriff nicht rechnen, da der Angeklagte ihm gegenüber noch nie gewalttätig war. Das Messer warf der Angeklagte ins Gebüsch, wo es später gefunden wurde. Wegen der DNA-Spuren an dem 15 Zentimeter langen Messer und widersprüchlicher Aussagen wurde der Angeklagte zwei Wochen nach der Tat verhaftet.
Die Vorsitzende Richterin Daniela Lieschke betonte, dass der Jugendliche bis zu der Tat nicht durch Gewalt aufgefallen sei, obwohl man ihn in der Schule gemobbt habe und er selbst häusliche Gewalt erlitten habe. Zeugen hätten ihn als höflich und zuvorkommend geschildert. Erst nach der Tat sei er aufgrund von unbewiesenen Gerüchten „von der Presse so in Szene gesetzt worden“. Die „Vorverurteilung“ habe sich mildernd auf das Urteil ausgewirkt. Zudem erklärte die Richterin, dass der Angeklagte im Gefängnis bedroht worden sei und rund um die Uhr überwacht werden musste.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Foto: Felix Gadewolz