
„Das ist ein wichtiges Signal, dass der Kulturbetrieb wieder starten kann. Künstlerinnen und Künstler profitieren davon“, sagte MV-Kulturministerin Bettina Martin. „Gerade für kleinere Veranstalter ist es schwer, kostendeckend mit kleinerem Publikum zu arbeiten. Der Sonderfonds bietet für diese Kulturbetriebe die Chance, in der jetzigen Situation für ihr Publikum dazu sein.“
Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Das betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 Prozent der tatsächlich entstandenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Veranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung.
Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden. Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline unter 0800 6648430 zur Verfügung.
Die Registrierung für den Fonds erfolgt unter: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html







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