
5 Gedanken zu „Sportbootführer viel zu schnell und betrunken“
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Wie bekloppt muss man sein (oder wie betrunken…)
Und dass dabei der „normale“ Führerschein ebenfalls entzogen werden kann, war dem SpoBoSkipper wahrscheinlich auch nicht bekannt…
solche Leute dürften die Pappe nie wieder bekommen. Entzug auf Lebenszeit.
Es wird nur noch Bestraft.Alkehol ist nicht in Ordnung aber was haben eine Fahrerlaubnis und ein Bootsfahrten Schein mit einander zu tun.Es geht nur ums Bestrafen.
Es gibt eine einfache Lösung, bei 5 kmh 1 PS / angefangenem Meter Bootslaenge bei 9 kmh zB 1,5 PS sonst ist die Raserei nie zu stoppen
#Andreas Mickan#
Eine Bestrafung steht am Ende einer Kette von Fehlverhalten und ist daher in der Sache nur konsequent. Bei der Alkoholmenge darf schon davon ausgegangen werden, das er Alkoholiker ist. Wer verträgt schon 2,81 Promille?
Mit dieser Art von Alkoholgewöhnung darf daran gezweifelt werden, das er künftig im Strassenverkehr sicher ein Auto führt. Insofern wird die Fahrerlaubnisbehörde schon prüfen. Ich gehe hier von einem kausalen Zusammenhang aus. Im Übrigen verliert ein Jäger auch seinen Jagdschein wenn er im Strassenverkehr unter Einwirkung von Alkohol angetroffen wird. Es fehlt damit an der vom Gesetz geforderten Zuverlässigkeit.
Im November 1976 hatte ich auf der damaligen Güstrowerstr. ein einschneidendes Erlebnis im Zusammhang mit Alkohol im Strassenverkehr. Der Fahrer eines W 50 überfuhr unter Einwirkung von Alkohol eine Fußgängerin, welche dann unter der Hinterachse des beladenen W 50 (Betonplatten) lag. Der Fahrer stieg aus und flüchtete in Richtung Tiefwarensee. Die Frau hat fürchterlich geschrien. Per Hand wurde sie mit einem Wagenheber von der schweren Last befreit. Ob sie bleibende Schäden davon trug weiß ich nicht.
Wenn es nach mir ginge, würde im Strassenverkehr die 0,00% Grenze gelten, Übrigens gilt für Strab-und Busfahrern nach der BO-Kraft schon jetzt die 0,00 Grenze. § 45,Abs. 2 ,Ziffer 2,Bst. a
Alkohol ist ein sehr schlechter Begleiter.