Stadtpräsident braucht in Waren kein Kleingeld fürs Parken

24. September 2015

Druehl-250x250Alle Menschen sind gleich, nur einige sind gleicher. Warens Stadtpräsident René Drühl scheint zu den gleicheren zu gehören.

Wie jetzt bekannt wurde, darf der CDU-Mann nämlich in Waren kostenlos parken, und zwar auch dort, wo alle anderen zahlen müssen.

Und das sorgt jetzt für Ärger.

Warens Stadtverwaltung bestätigte auf WsM-Nachfrage, dass René Drühl eine kostenlose Dauerparkkarte erhalten habe. Die dürfe er aber nur nutzen, wenn er in seiner Funktion als Stadtpräsident Termine wahrnehme.

Als Unverschämtheit bezeichnet FDP-Politiker Toralf Schnur dieses Privileg des obersten Warener Repräsentanten. „Ein Stadtpräsident, der jeden Monat pauschal 500 Euro für die Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erhält, bekommt obendrauf auch noch eine Dauerparkkarte. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Warener Einwohner“, so Schnur. Rechtlich sei das zwar zulässig, stelle aber andererseits eine weitere pauschale Aufwandsentschädigung dar.

„Die Stadt Waren verweigert Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen ähnliche Dauerparkkarten, Hebammen dürfen nach dem Willen der Stadtvertretung auf städtischen Parkflächen nicht kostenlos stehen, Handwerksbetriebe zahlen sich dumm und dämlich, aber der Stadtpräsident parkt kostenlos“, ärgert sich der Liberale. Eine solche Selbstbedienungsmentalität, die von Bürgermeister Norbert Möller auch noch unterstützt werde, schreie zum Himmel und müsse unverzüglich ein Ende haben.

Und wer überprüfe überhaupt, ob Drühl die Dauerparkkarte wirklich nur dienstlich nutzt? Niemand, wie die Stadtverwaltung erklärt. „Die Benutzung der Parkkarte wird nicht kontrolliert“, heißt es von Pressesprecherin Steffi Schabbel. Verstöße seien aber nicht bekannt, sollte es sie geben, werde die Karte umgehend eingezogen.

Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ nutzte auch Norbert Möller als Stadtpräsident dieses Privileg, Rüdiger Prehn (Linke) dagegen war nie im Besitz so einer Freikarte fürs Parken. Auch Elke-Annette Schmidt, Stadtvertretervorsteherin in Malchow, kennt diese Begünstigung nicht. Dabei erhält sie lediglich 270 Euro Aufwandsentschädigung im Monat und nicht 500 wie Warens Stadtpräsident.

Wie René Drühl auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“ erklärte, habe er die Karte weder privat genutzt, noch als Privileg gesehen. Sie sei ihm übergeben worden, als er Stadtpräsident wurde. Gerne lasse er die Rechtmäßigkeit aber überprüfen. Privat zahle er wie jeder andere auch und kassiere auch schon mal ein Knöllchen.

Parkscheinautomat

 


7 Antworten zu “Stadtpräsident braucht in Waren kein Kleingeld fürs Parken”

  1. Charly sagt:

    Die einen sind eben gleich und manche sind gleicher

  2. Willi sagt:

    Drühl sagt: Privat habe er diese Karte nie genutzt ! Wie sagt ein Sprichwort: Wer es glaubt, ist selig, wer es nicht glaubt kommt auch in den Himmel.

  3. Es gibt ja wohl größere Probleme ……

  4. k.frind sagt:

    Mag ja nicht fair sein,geschenkt ist aber geschenkt.Und welcher ehrenamtliche Bürger hätte dieses Geschenk nicht angenommen oder dieses Privileg dann nicht genutzt? Also wenn es irgendwo etwas umsonst gibt,sehe ich immer mega lange Schlangen. Menschen mit Charakter, die dann nur der fairnes halber zahlen, wird man wohl kaum noch antreffen.

  5. Heiko Landrath sagt:

    Wenn Herr Drühl in seiner Eigenschaft als Stadtpräsident Aufwendungen durch Parkgebühren hat, wird er diese warscheinlich irgendwo geltend machen. Das verursacht bürokratische Kosten . Diese werden durch so eine Karte reduziert. Wo ist also das Problem? Typisch deutsche Neidgesellschaft > Haare spalten oder in der Suppe suchen.
    Hat Herr Schnur in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter auch alle Vergünstigungen, Aufwandsentschädigungen o.ä. abgelehnt? Steht nicht gerade die FDP für Bürokratieabbau und Vereinfachung (oder gilt das nur für Möwenpick)?

    Erst mal vor der eigenen Tür den Besen in die Hand nehmen!

  6. Heiko Duerl sagt:

    Warum sollte er Parkgebühren irgendwo geltend machen können? So wie ich das verstehe, bekommt er doch schon 500EUR Aufwandsentschädigung. Gehören Parkgebühren laut Satzung nicht dazu?
    Und wenn das schon aufgegriffen wird, was bekommt er neben den 500 EUR noch alles für lau?

    MfG

    • Bronko sagt:

      Lassen Sie sich die Parkgebühren nicht zurück erstatten, wenn Sie dienstlich unterwegs sind?
      Oder bezahlen Sie das auch von Ihrem Lohn?
      Das einzigste Problem das es hier gibt ist, das euer Problem, gar kein Problem ist!