Steuererklärung 2019: Ein halbes Jahr mehr Zeit zum Abgeben

16. Februar 2021

Bestimmte Steuerzahler haben für die Abgabe der Steuererklärung 2019 ein halbes Jahr länger Zeit, nämlich bis zum 31. August 2021. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die wichtigsten Details.

Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen, Homeoffice, Job-Ticket: Diese und ähnliche Themen beschäftigen Steuerberater und Steuerexperten wie Lohnsteuerhilfevereine im Auftrag ihrer Mandanten und Mitglieder aufgrund der Corona-Pandemie deutlich mehr als sonst. Stichtag in diesem Jahr: 31. August 2021

Deshalb hat der Bundestag am 28. Januar beschlossen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 um ein halbes Jahr zu verlängern, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt wurde. Neuer Stichtag für die Steuererklärung 2019 sollte in diesen Fällen zunächst der 31. März werden; inzwischen haben sich Bundestag und Bundesrat auf den 31. August 2021 geeinigt. In der Regel würde die Abgabefrist der Steuererklärung 2019 für beratene Steuerzahler mit Ablauf des Monats Februar enden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.


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