Stiftung verlängert Meldefrist für betroffene Heimkinder

26. November 2020

Noch bis 30. Juni 2021 können sich Betroffene sowie deren Angehörige und Betreuer an die Anlauf- und Beratungsstelle für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden. Die Stiftung unterstützt mit ihren Leistungen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in psychiatrischen, sonderpädagogischen und Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben die Verlängerung der Meldefrist um 6 Monate sowie der Bearbeitungszeit um 1 Jahr bis Ende 2022 beschlossen.

Die Landesbeauftragte Anne Drescher begrüßte die Verlängerung der Meldefrist:  „Aufgrund der Pandemie war es 2020 noch schwieriger, diese Betroffenengruppe zu erreichen. Die Verlängerung war daher notwendig und richtig.  Ich bitte Angehörige, Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffene anzumelden: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, schicken Sie ein Fax. Es geht um Menschen, die in der DDR als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen, in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen z.B. für Hör- und Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und Pflegeheimen untergebracht waren.
Betroffene berichten in den Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigungen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten. Sehr oft sind sie in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht worden und haben nicht die notwendige Zuwendung, Förderung und Bildung erhalten.“


Kommentare sind geschlossen.