Strafe für Stiefvater von Leonie rechtskräftig – Prozess gegen Mutter geplant 

21. Oktober 2021

Der Mordfall des Mädchens Leonie (WsM berichtete) nähert sich nach drei Jahren langsam seinem juristischen Ende. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ ist die erste Etappe inzwischen beendet: Das Urteil gegen den Stiefvater – es lautete „lebenslänglich“ – ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die zweite Revision des inzwischen 30 Jahre alten Mannes nach eingehender Prüfung verworfen. Nun muss sich auch die Mutter, die in den Prozessen als Zeugin ausgesagt hatte, verantworten.

Das sechsjährige Mädchen war am 12. Januar 2019 tot in der Familien-Wohnung in Torgelow in Vorpommern gefunden worden. Mediziner versuchten noch, die Kleine zu retten, doch die  Helfer waren zu spät alarmiert worden. Sie starb. In zwei Prozessen wurde klar: Der Stiefvater hatte das Mädchen und seinen kleineren Bruder damals über längere Zeit schwer misshandelt.

An jenem 12. Januar wollte der Mann wohl verhindern, dass zu früh Rettungskräfte kommen. Damit wäre das Leben des Kindes noch zu retten gewesen, aber dann wären die Taten ans Licht gekommen.  So verzögerte der Mann das so lange, dass das Kind trotz intensiver Rettungsversuche starb. „Das war ein Verdeckungsmord durch Unterlassen“, hatte der Richter zuletzt erklärt. Ohne dass sich der Stiefvater vor Gericht dazu geäußert hatte.

Zweiter Aspekt: Nun muss sich auch die Mutter, die in den Prozessen als Zeugin ausgesagt hatte, verantworten. Vom 2. Dezember an wird am Amtsgericht Neubrandenburg gegen sie wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verhandelt. Sie soll schlicht zu spät Hilfe für ihre Kinder geholt haben. Oder sich zu spät entschlossen haben, den gewalttätigen Mann zu verlassen. Zu der Zeit hatte die Frau gerade ihr drittes Kind bekommen. Dieser Junge ist ein gemeinsames Kind mit dem Stiefvater von Leonie.

Ein Urteil soll Anfang 2022 fallen.


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