
Bei den Schreiben handelt es sich um einen Betrugsversuch: Ein “Obergerichtsvollzieher Markus Berger” existiert ebenso wenig wie die angeblich geltend gemachte Forderung. Hinzu kommt: Gerichtsvollzieher ziehen Zahlungen nicht auf ausländische Bankkonten ein, ferner sind Gerichtsvollzieher aus Berlin grundsätzlich auch nicht mit Zwangsvollstreckungshandlungen in Mecklenburg-Vorpommern betraut.
Die Verbraucherzentrale MV warnt Verbraucher ausdrücklich davor, auf diese Schreiben hin irgendwelche Zahlungen vorzunehmen.
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte stattdessen Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Dies ist auch online möglich.







Neueste Kommentare