
Für die etwa einstündige Reparatur, die zudem unsachgemäß und unprofessionell durchgeführt wurde, verlangten die Männer 2.000 Euro Bargeld. Nach Angaben der Frau hatte sie das Geld in der Höhe nicht aufbringen können, jedoch schließlich 1.000 Euro an die Handwerker gezahlt. Eine Rechnung erhielt die Hausbesitzerin nicht.
Die Polizei, bei der jetzt eine Anzeige wegen Wucher vorliegt, warnt vor solchen Vorfällen. Um sich vor Schäden zu schützen rät die Polizei, auf scheinbar günstige Angebote an der Haustür nicht einzugehen. Besser ist es, auf ein schriftliches Angebot zu plädieren, in dem die Leistungen sowie der Anbieter genau beschrieben sind. Ebenso sollte man stets auf eine schriftliche Rechnung bestehen, aus der auch die Anschrift der betreffenden Firma hervorgeht.







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