
Hierbei wird nicht mehr auf den Blutalkoholgehalt zum Zeitpunkt der Tat abgestellt, bei der aufgrund Alkoholgenusses gemäß §§ 69,69 a StGB die Fahrerlaubnis entzogen worden ist.
Maßgeblich ist allein die strafrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch, wie der Warener Anwalt Sönke Brandt gegenüber „Wir sind Müritzer“ erklärt. Doch es gibt einen Ausweg…
„Eine MPU droht bei Beantragung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte also nicht mehr wie vor kurzem noch erst ab 1,6 Promille Blutalkoholgehalt oder bei mehrfachen Auffälligkeiten wegen Alkoholfahrten“, so Brandt.
Und weiter: „Gegen die Anordnung der MPU durch den Landkreis gerichtlich vorzugehen, bedeutet den kostenintensiven Marsch durch die Instanzen und kann nicht wirklich empfohlen werden. Es gibt eine einfache Alternative.

Baden-Württembeg ist außen vor
Zuständig für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist immer diejenige Fahrerlaubnisbehörde, in deren Bezirk der (erste) Wohnsitz des Antragstellers sich befindet. Verlegt man also seinen ersten Wohnsitz aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in einen Landkreis außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, so hat man gute Aussichten, mit einer entsprechend geringeren Promillezahl ohne MPU zu seiner neuen Fahrerlaubnis zu gelangen.
Dieser neue erste Wohnsitz sollte allerdings nicht in Baden-Württemberg liegen. Dort ist aufgrund der Rechtsprechung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes mit einer der Handhabung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vergleichbaren Handhabung der Fahrerlaubnisbehörden zu rechnen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 18.06.2012 –10 S 452/10 -).
Für die Praxis kann nur empfohlen werden, sich über die jeweilige Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde eines möglichen zukünftigen Wohnsitzes hinsichtlich der Anordnung der MPU zu informieren, bevor Kosten für die Verlegung des Wohnsitzes anfallen. Über die Verwaltungspraxis kann man sich im Zweifel durch einen Telefonanruf bei der Behörde informieren. Es wäre allerdings fatal, bei diesem Anruf auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald hinzuweisen.“







Es gibt auch noch eine andere Alternative die sogar noch kosten günstiger ist. Einfach die Finger weg vom Alkohol und sich an die Verkehrsregeln halten.Das spart nicht nur Geld sondern man schützt dadurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.