Waschanlagen-Prozess beendet: Klage zurückgezogen

12. Juni 2023

Im Zivilprozess um Schäden an einem fast neuen sportlichen Auto, der in einer Waschanlage entstanden sein sollte (WsM berichtete), müssen die Anlagenbetreiber nun doch keinen Schadensersatz zahlen. Die Kläger – ein 44-jähriger Mann und seine Frau aus Neubrandenburg – haben ihre Klage Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ kurz vor dem nächsten Prozesstermin überraschend zurückgezogen. Hintergrund soll ein neues Gutachten sein, dass das Amtsgericht Neubrandenburg in Auftrag gegeben hatte, nachdem sich beide Seiten vor mehr als einem Jahr doch nicht auf einen Vergleich hatten einigen können. 
Der Vorfall war bereits am 20. Februar 2021 passiert. Der Wagen rollte durch die halbautomatische Waschstraße bei Neubrandenburg. Der Mann saß vorn, das Baby schlafend auf dem Beifahrersitz in der Babyschale, die Frau hinten, wie sie im Gericht dargelegt hatten. Der Wagen stellte sich damals – wie Videoaufnahmen bewiesen – nach etwa der Hälfte der Waschstraße schräg, wurde dann noch schräger und gegen einen Pfosten gezogen.

„Uns blieb nichts anderes üblich, als neu zu starten und wieder gerade in die Zugrichtung zu fahren“, hatte der Autofahrer im Zivilprozess vor dem Amtsgericht erläutert. Die Anwältin der Waschanlagenbetreiber, die im Raum Hamburg sitzen, hatte aber auch Videos mitgebracht. Da fünf Kameras jeden Vorgang filmen, gab es jede Menge Aufnahmen.

Dort war zu sehen, dass der weiße Wagen die erste Hälfte sozusagen vorschriftsmäßig gerade lief und vorne links gezogen wurde.

Erst danach begann der Schrägzug. Über den Grund stritten beide Seiten. Die Klägerin und ihr Mann gaben dem Betreiber die Schuld , denn sie hätten sich ruhig verhalten und nichts machen können. Der Mitarbeiter in der Anlage dagegen sagte im Gerichtssaal, dass vielleicht ein verbotenes Bremsmanöver des Fahrers – aus Angst vor einem Zusammenprall mit der Trocknungsanlage – erst zu dem Abrutschen vom Förderband geführt haben könnte.

Der dahinter laufende Wagen kam wohl immer näher und knuffte etwas dann die hintere Stoßstange der Kläger. Erst da habe er das Auto gestartet, sagte der klagende Autofahrer, um es wieder gerade zu stellen. Dies blieb aber strittig.

Auf jeden Fall wollten die Autobesitzer danach die Reparaturkosten für Schrammen an Kotflügel, Stoßstange vorn und Felge, was sie auf etwa 3000 Euro schätzten, von den Betreibern ersetzt haben. Der Richter legte beiden Seiten damals noch nahe, sich auf einen Vergleich zu einigen, vielleicht reichten 2000 Euro. Anderenfalls müsste sich ein weiterer Gutachter nochmal den Wagen mit den Schrammen, die Waschanlage und das Video ansehen. Das würde wohl nochmal 2000 Euro kosten – wenn das mal reicht. Doch eine Einigung gab es nicht. Stattdessen das neue Gutachten.

Experten schätzen, dass das Ergebnis dieses Gutachtens wohl ausschlaggebend für den jetzigen Rückzug der Klage war. Denn die Gerichtskosten würden auch steigen.

Unabhängig davon: Die Kläger wollen nicht mehr in diese Art von Waschanlage fahren. Solche, bei denen die Autos von einer Kette am Vorderrad durch die Anlage gezogen werden, gibt es auch in anderen Orten in MV.


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