
Während der Kontrolle trafen die Einsatzkräfte mehrere Frauen an, die entweder gerade behandelt wurden oder auf eine Behandlung warteten. Im Zuge der Ermittlungen wurden gegen die 30-jährige ukrainische Inhaberin des Salons sowie eine 28-jährige polnische Staatsangehörige, welche die Behandlungen durchführte, Strafanzeigen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz aufgenommen. Es wurden unter anderem mehrere tausend Euro sichergestellt. Die 28-jährige Beschuldigte wurde vor Ort festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, Behandlungen mit Botox oder ähnlichen Substanzen nur von approbierten Ärzten durchführen zu lassen. In Deutschland ist die Verabreichung von Botulinumtoxin durch nicht-medizinisches Personal verboten und strafbar. Es dürfen solche Eingriffe ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Wer solche Behandlungen ohne entsprechende ärztliche Zulassung anbietet oder durchführt, macht sich unter anderem wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Zudem besteht für die Behandelten ein hohes Gesundheitsrisiko durch unsachgemäße Anwendungen.







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