
67,6 Prozent der Wohngeldhaushalte (30.425) bestanden aus einer Person, 16,9 Prozent (7.610) aus zwei Personen und 5,8 Prozent (2.600) drei Personen. Bei weiteren 5,1 Prozent (2.275) handelte es sich um Haushalte mit vier Personen und bei 4,6 Prozent (2.070) um Haushalte mit fünf und mehr Personen. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 213 EUR (Ende 2023: 202 EUR), jener der reinen Wohngeldhaushalte 213 EUR (Ende 2023: 225 EUR) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten – das sind Haushalte, in denen mindestens eine der im Haushalt wohnenden Personen Transferleistungen erhält – betrug 228 EUR (Ende 2023: 230 EUR).
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 91,2 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (39.895 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümerinnen bzw. -eigentümer bezogen 3.875 reine Wohngeldhaushalte (8,9 Prozent) einen Lastenzuschuss. 66,5 Prozent der Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher in reinen Wohngeldhaushalten (29.125 Haushalte) waren Rentnerinnen bzw. Rentner und Pensionärinnen bzw. Pensionäre. Sie bildeten damit die Größte Gruppe der Wohngeldbeziehenden, gefolgt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Beamtinnen und Beamten mit 24,8 Prozent. 1,6 Prozent waren Studierende bzw. Auszubildende. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher lag bei 25,5 Prozent (11.180 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,4 Prozent (1.945 Haushalte).











