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Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft

Von Januar an werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Gelben Heft dokumentiert. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beschlossen. Das Gelbe Heft ist das zentrale Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Künftig werden neben den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erfasst. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und einheitlich als Z1 bis Z6 bezeichnet.

Ziel ist es, die Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorge weiter zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung im Kindesalter zu stärken. „Indem zahnärztliche Befunde gemeinsam mit den ärztlichen Untersuchungen dokumentiert werden, rückt die Zahngesundheit von Anfang an stärker in den Fokus“, sagt Dr. Gunnar Letzner, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern.

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen beinhalten neben der klinischen Untersuchung auch Beratungen zur Mundhygiene, zur zahngesunden Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Vermeiden frühkindlicher Karies, einer der häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter.

Aus Sicht der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ist die Entscheidung von großer Bedeutung. Die Präsidentin der ZÄK M-V, Stefanie Tiede, betont: „Der Beschluss des G-BA ist ein Meilenstein für die zahnärztliche Prävention. Wir als Zahnärzteschaft haben uns für diese Sache stark gemacht und zeigen damit, welchen Einsatz wir für das Gemeinwohl leisten.“

Eltern erhalten mit der Erweiterung des Gelben Heftes künftig eine vollständige Übersicht über alle relevanten Vorsorgeuntersuchungen ihres Kindes an einem zentralen Ort. Bereits vorhandene Gelbe Hefte können weiter genutzt werden; entsprechende Einlegeblätter werden in den Zahnarztpraxen ausgegeben. Neugeborene ab Januar 2026 erhalten Gelbe Hefte, in denen die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bereits enthalten sind.

Perspektivisch ist eine vollständige Digitalisierung des Gelben Heftes als Bestandteil der elektronischen Patientenakte geplant.

Ab Januar 2026 ist es daher wichtig, das Gelbe Heft auch zu zahnärztlichen Vorsorgeterminen mitzubringen, da die Untersuchungsergebnisse dort verpflichtend dokumentiert werden. Kinderzahnpässe der ZÄK M-V und KZV M-V können weiterhin ergänzend verwendet werden und bieten zusätzliche Informationen für Eltern.

1 Gedanke zu „Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft“

  1. Irgendwie traurig, dass dieser Schritt notwendig war, aber leider ist es harte Realität, dass viele Eltern die Mundhygiene ihrer Kinder so gar nicht ernst nehmen und daraus Begriffe wie „Räuberzähne“ entstanden sind, die den Ernst der Lage komplett verkennen.

    Ab dem ersten Zahn sollte man regelmäßig mit den Zwergen zum Zahnarzt des Vertrauens um eben genau dieses aufzubauen. Dann machen die Minis auch den Mund auf, sollte es mal tatsächlich von Nöten sein.

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