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Zusätzlich 11,64 Millionen Euro für die Kindertagesförderung

Zur weiteren Verbesserung der Kindertagesbetreuung erhalten die sechs Landkreise sowie die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Rostock für das Jahr 2018 insgesamt 11,64 Millionen Euro. Entsprechende Zuweisungsverträge des Landes hat Sozialministerin Stefanie Drese unterzeichnet. Die Gelder stammen aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld des Bundes.

„Mit diesen Mitteln kann vor Ort die frühkindliche Bildung und Betreuung gestärkt werden“, betonte Ministerin Drese heute in Schwerin. „Landkreise und Kommunen können das Geld direkt dorthin leiten, wo es im Bereich der Kinderbetreuung gebraucht wird.“ Sie entscheiden dabei selbst, wohin die Mittel konkret fließen. Drese: „Bedingung ist nur, dass sie den Kleinsten und ihrem Umfeld zu Gute kommen.“

Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Basis der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren entsprechend der amtlichen Bevölkerungsstatistik. Die Mittel sind ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung einzusetzen.

Im Einzelnen erhalten:

Landkreis Ludwigslust-Parchim: 1,523 Mio. €

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 1,860 Mio. €

Landkreis Nordwestmecklenburg: 1,161 Mio. €

Landkreis Rostock: 1,618 Mio. €

Landkreis Vorpommern-Greifswald: 1,681 Mio. €

Landkreis Vorpommern-Rügen: 1,565 Mio. €

Hansestadt Rostock: 1,478 Mio. €

Landeshauptstadt Schwerin: 752.000 €

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

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