
Der Ackerschlepper hat letztmalig 2017 sein Okay bei einer Hauptuntersuchung bekommen. Die notwendige Hauptuntersuchung im Jahr 2019 brachte gravierende technische Mängel zu Tage:
-Motor verölt
-gerissenen Bremsscheiben
-keine Ausreichende Wirkung der Bremsanlage
Eine angeordnete Nachprüfung wurde bis jetzt nicht durchgeführt.
Damit bestand für den geführten Ackerschlepper ein Betriebsverbot, das heißt, er durfte im öffentlichen Verkehrsraum nicht in Betrieb gesetzt werden.

Damit ergibt sich der Verdacht des Kennzeichenmissbrauches, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen des Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Verstoß gegen die Abgabenordnung.
Die Beamten stellten zudem auch bei dem Anhängers gravierende technische Mängel fest.
-Deichsel verbogen
-Bereifung verschlissen
-keine ausreichende Wirkung der Bremsanlage
Aufgrund der Sachlage wurde die Weiterfahrt untersagt.
Gegen den Fahrzeughalter und den Fahrzeugführer wurden Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet.







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