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Berufsausbildungsbeihilfe: Zuschuss fürs Wohnen möglich

Jugendliche, die eine Ausbildung planen, wollen auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss – der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dazu der Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur, Thomas Besse: „Azubis, die während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung leben, reicht die Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Hier können wir in bestimmten Fällen, mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe, weiterhelfen. Es wäre fatal, die Berufsausbildung junger Menschen am Geld scheitern zu lassen. Darum wollen wir über den gesamten Ausbildungszeitraum finanziell unterstützen, wenn es notwendig ist.“

Aber nicht jeder der zum Start des neuen Ausbildungsjahres eine Lehre beginnt, hat Anspruch auf BAB.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)– vielleicht auch, um nachträglich auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vorzubereiten.
  • eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Und der Hin-und Rückweg von den Eltern zur Ausbildungsstätte dauert länger als 2 Stunden.
  • eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, für Auszubildende die über 18 Jahre alt sind, verheiratet beziehungsweise mit einer/m Partnerin/ner zusammenleben.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern

Wichtig:

Die Ausbildungsvergütung wird angerechnet. Gleiches gilt für das Jahreseinkommen der Eltern. (aus dem vorletzten Kalenderjahr)

Die Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe kann auch online erfolgen.

Alle Informationen, rund um die Berufsausbildungsbeihilfe sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit nachzulesen: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

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