
Bei der Überprüfung der Daten des Fahrzeugschreibers fielen außerdem erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verstöße gegen die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten auf. Beispielsweise ergab sich beim Auslesen des Fahrtenschreibers eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Bundesstraße von 20 km/h, abzüglich der Toleranz.
Darüber hinaus führte der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebenen Beförderungspapiere mit, woraus sich für den Halter und den Fahrer ein Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz ergibt.
Dem Fahrzeugführer und dessen Halter, einem polnischen Unternehmer, drohen wegen der Verstöße empfindliche Geldbußen bis in den vierstelligen Bereich.







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