Hitze im Auto – So kommen Sie sicher durch den Sommer

12. Juli 2021

Die ersten hochsommerlichen Tage liegen hinter uns. Damit standen schon jetzt viele Autofahrer wieder vor den altbekannten Fragen. „Wie bekomme ich die Hitze aus dem Auto?“, „Was muss ich bei hohen Temperaturen beachten?“ und „Wie kühlt die Klimaanlage am besten?“ sind dabei nur einige Punkte. Zudem steigt das Unfallrisiko durch hitzebedingt müde und unkonzentrierte Autofahrende. Der ADAC gibt Tipps, wie Verkehrsteilnehmende auch bei Hitze sicher an ihr Ziel kommen.

Hitze im Auto
Grundsätzlich sollten bei einem stark aufgeheizten Auto vor Fahrtantritt alle Fenster, gegebenenfalls das Schiebedach, geöffnet werden, um einmal durchzulüften. „Es ist ratsam, die Fenster auch bei längeren Autofahrten während der ersten Minuten geöffnet zu lassen und die Luftzufuhr auf Umluft zu stellen, bevor die Klimaanlage eingeschaltet wird“, erklärt Thomas Hätty, Leiter Verkehr und Technik beim ADAC Nordbaden. Sein Tipp: Einige Minuten vor dem Erreichen des Fahrtziels sollte die Klimaanlage ausgeschaltet werden, die Lüftung kann weiterlaufen. So kann das Kondenswasser verdunsten und übel riechende Bakterien haben keine Chance.

Klimaanlage
Bei der Klimaanlage rät der Experte: Die Klimaanlage sollte in der Regel auf sechs bis maximal acht Grad unter der Außentemperatur eingestellt werden, eine direkte Luftströmung ins Gesicht sollte dabei vermieden werden. „Wer die Temperatur im Auto über die Klimaanlage zu stark herunterkühlt, kann Kreislaufprobleme bekommen. Außerdem droht bei direktem Luftstrom auf die Körperpartien eine erhöhte Erkältungs- und Verkühlungsgefahr“, so Hätty.

Flüssigkeit
Genügend Flüssigkeit in Form von Wasser, Saftschorle oder Tee sollte bei diesen Temperaturen immer im Auto vorhanden sein. Gerade bei längeren Autofahrten ist es wichtig, viel zu trinken – am besten bis zu drei Liter am Tag. ADAC Verkehrsexperte Hätty rät: „Auch bei großer Hitze sollte man möglichst keine eiskalten Getränke zu sich nehmen. Der Körper ist ansonsten bei diesen Temperaturen damit beschäftigt, die kalte Flüssigkeit auf Körpertemperatur zu erwärmen. Dadurch schwitzt man stärker und riskiert Magenbeschwerden.“

Parken
Wenn möglich sollte im Schatten geparkt werden. Doch auch hier muss auf die Wanderung der Sonne im Uhrzeigersinn geachtet werden. Wer in der prallen Sonne parken muss, sollte einen Sonnenschutz für die Windschutzscheibe anbringen. Der Tipp von ADAC Experte Hätty: Eine Winterthermoschutzfolie hilft auch im Sommer! Über Kindersitze kann beispielsweise ein helles Tuch gelegt werden.

Niemanden im Auto zurücklassen!
Lassen Sie niemals jemanden im Auto, egal ob Kind oder Hund, auch nicht ‚nur kurz‘! „Schon nach zehn Minuten in der Sonne übersteigen die Innenraumtemperaturen die Körpertemperatur eines Menschen oder Tieres, nach 30 Minuten werden über 45 Grad Celsius erreicht – und das nur bei einer Außentemperatur knapp über 28 Grad Celsius. Auch einen Spalt breit geöffnete Fenster helfen nicht“, so Hätty. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein weißes oder schwarzes Auto handelt. Die ADAC Experten stellten bei der Hitzeentwicklung keinen Unterschied abhängig von der Lackfarbe fest.

Sonnenschutz
Hinter der Frontscheibe sind die Insassen weitestgehend vor UV-A und UV-B-Strahlung geschützt. Die Seitenscheiben lassen die UV-A-Strahlung allerdings passieren. Bei längeren Autofahrten sollte daher an ausreichenden UV-Schutz durch Kleidung oder Sonnencreme gedacht werden. „Die hinteren Seitenfenster können zum Schutz mit einer speziellen Sonnenschutzfolie beklebt werden, diese filtern meist auch die Infrarot-Strahlung aus, die für die Hitze im Fahrzeug verantwortlich ist“, so der Tipp von Thomas Hätty.

Mittagshitze meiden
Generell rät der ADAC, längere Autofahrten in den Morgen- oder Abendstunden anzutreten. Während der Mittagshitze zwischen 12 und 15 Uhr sollte man dagegen im Schatten rasten.

Schuhwerk
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer zu setzen ist grundsätzlich erlaubt. Ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.


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