Erst Freispruch in Waren, jetzt Verurteilung in Neubrandenburg

18. Oktober 2021

Das Landgericht Neubrandenburg hat einen gewalttätigen Mann aus Röbel an der Müritz nach mehr als zwei Jahren zu einem Geständnis bewegen können, das viele nicht mehr erwarteten und das es in sich hat. In der Folge wurde der 44-jährige Mann wegen Körperverletzung gegenüber seiner Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – und der Freispruch des Amtsgerichtes Waren von Ende 2020 damit gegenstandslos. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen den Richterspruch aus Waren eingelegt – zu Recht ,wie sich nach zäher Verhandlung zeigte.

Doch von Anfang an. Der 44-Jährige war 2015 mit Frau und drei Kindern aus dem russisch-ukrainischen Kriegsgebiet nach Deutschland geflohen. Zunächst nach Nordrhein-Westfalen, später an die Müritz. Beide lebten sich ein, die Kinder, die inzwischen schon Halbwüchsige sind,  auch.

Aber die Eltern lebten sich auseinander, wie sie es beschrieben. Man habe aber verheiratet bleiben wollen, auch wegen des Aufenthaltsrechtes. Plötzlich sah der Mann im Juni 2019 abends seine Frau an einem Marktplatz mit einem anderen Mann, der seine Hand wohl länger an ihr Gesäß gelegt hatte. Er wollte sie mit dem Auto mitnehmen, sie lehnte ab, kam erst eine knappe Stunde später und legte sich mit den Kindern schlafen.

Am nächsten Morgen im Juni 2019, die Kinder waren zur Schule gebracht, kam es zur Aussprache. Daraus folgend ging die Frau zwei Tage später zu einem Arzt, der Würgemale am Hals, Schnittwunden an ihren Händen und eine kleine Wunde an einer Brust feststellte. Die Frau zog aus und zeigte ihren Mann an.

Dieser sah das zunächst nicht ein. Am Amtsgericht behauptete er, dass die Frau sich an dem Morgen mit ihm zwar gestritten, aber man dann einvernehmlich Sex gehabt habe. Und dabei sei es üblich gewesen, dass er sie am Hals etwas gewürgt habe. Das habe sie so gewollt.

Mit dieser Variante war er auch beim Amtsgericht Waren durchgekommen und freigesprochen worden. Auch beim Landgericht brachte der Angeklagte die Sex-Würge-Variante hartnäckig vor. Doch Richter Unterlöhner sah das sehr kritisch. Er bestellte einen rechtsmedizinischen Sachverständigen und fragte immer wieder ganz genau nach, wie das so gelaufen sei. Der Anwalt der Ehefrau ebenfalls. Bis der Angeklagte das nach mehr als zwei Stunden nicht mehr aushielt – und nach Zuraten seines Verteidigers doch noch ein Geständnis ablegte. Das mit dem Sex stimme doch nicht.

Er sei wohl wütend auf seine Frau gewesen, die er 2004 geheiratet hatte. Das hing auch damit zusammen, dass er befürchtete, abgeschoben zu werden, wenn er verurteilt wird. Solange er eine regelmäßige Arbeit wie bisher und das Sorgerecht für seine zwei Söhne habe, sei das wenig wahrscheinlich, sagte man ihm.

So wurde der Rechtsstreit gelöst. Der 44-Jährige bekam durch das Geständnis 11 Monate Freiheitsstrafe. Diese wurden für ihn für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Mit dem Urteil waren alle Seiten so zufrieden, dass sie es noch im Gerichtssaal akzeptierten – nun ist es rechtskräftig. Wie es zwischen den Noch-Eheleuten privat weitergeht, das blieb offen.


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