Beschlossen: Impf-Pflicht für bestimmte Berufsgruppen

10. Dezember 2021

Der Bundestag hat heute Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Dabei geht es insbesondere um die Impfpflicht für das Personal von Altenheimen und Krankenhäusern. Anschließend stimmte auch der Bundesrat zu. Das heißt, zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen müssen all jene geimpft oder genesen sein, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen tätig sind. Die Pflicht gilt auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden. Erfasst von der Regelung sind außerdem Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren.

Für bestehende und bis zum 15. März 2022 geschlossene Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zu diesem Datum vorgelegt werden. Die Neueinstellung von Personal, das weder geimpft noch genesen ist, wäre danach nicht mehr möglich. Eine Ausnahme von der Impfpflicht gibt es nur für jene, bei denen diese aus medizinischen Gründen nicht möglich ist – wenn ein entsprechendes Attest vorgelegt wird.

Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Schulung.


5 Antworten zu “Beschlossen: Impf-Pflicht für bestimmte Berufsgruppen”

  1. Eine Frage sagt:

    „Die Pflicht gilt auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden.“
    Gilt das auch für die Schulen, wo sich die Kinder tagsüber aufhalten?

  2. Andrea sagt:

    Freies Deutschland, top läuft. Dann bitte auch an alle die Corona Prämie und in der Festlegung nicht die Reha Kliniken nicht vergessen wie bisher

  3. AA sagt:

    DAS GEHT JA WOHL GAR NICHT!

    Das medizinische Personal, ob im Krankenhaus, Altenheim, Rettungsdienst usw., ist gerade in der Pandemie schon an ihre Grenzen gegangen. Und nun sollen sie auch noch zur Impfung gezwungen werden?

    Sollen sie sich wirklich für eine Impfung entscheiden, nur, um die Arbeit nicht zu verlieren?

    Und die, die sich dem nicht beugen, verlieren wir als wertvolle Ärzte, Pfleger, Betreuer….weil sie ggf. gekündigt werden?!

    PS. Ich arbeite nicht im medizinischen Bereich

  4. ABC sagt:

    Dass man sich impfen lässt um Patienten nicht zu gefährden ist Ehrensache. Aber Impfpflicht?? Und die Auszahlung von Corona-Bonus womöglich gekoppelt an den Impfstatus? Und immer noch keine dauerhaften „strukturellen“ Verbesserungen für Pflegepersonal? Die neue Regierung verspielt gerade ihren Vertrauensvorschuss. Ich bin so sauer, gelinde gesagt. Die kriegen es nicht „gebacken“.

  5. ABC sagt:

    In den Monaten der Wendezeit habe ich in Berlin erlebt, dass zur Frühschicht von jetzt auf gleich nur noch eine einzige Schwester zum Frühdienst erschien. Das war ich selbst. Alle anderen waren gen Westen gezogen! Auf den Nachbarstationen war es auch so. Brauchen unsere „Oberen“ so etwas noch einmal?