Polizei gibt Tipps zu E-Scootern

10. Mai 2022

Bei Kontrollen stellen die Polizeibeamten immer wieder fest, dass die Regelungen zum Umgang mit E-Scooter nicht allen bekannt und bewusst sind. Von daher sind die Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Alkohol, ohne erforderliche Fahrerlaubnis sowie Versicherungsschutz unterwegs.
Hier ein paar wesentliche Informationen:

Die sogenannten E-Scooter fahren mind. 6 und max. 20 km/h. Die Mitnahme von weiteren Personen ist nicht gestattet. Zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr wird eine Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung benötigt. Angebracht sein müssen weiterhin: Versicherungsplakette, Fahrzeugidentifikationsnummer und das Fabrikschild.

Dieses wiederum muss die notwendigen Informationen zum Elektrokleinstfahrzeug, die maximal erreichbare Geschwindigkeit und Nummer der Betriebserlaubnis erkennen lassen. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen damit unterwegs sein, jedoch nur auf Radwegen. Die Gehwege sind verboten. Für eine Fahrt mit dem E-Scooter gelten die gesetzlich vorgegebenen Promille-Grenzen von Kraftfahrzeugen. Jedoch kann sich strafbar machen, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.

Weitere Tipps: https://fcld.ly/escootertipps


Eine Antwort zu “Polizei gibt Tipps zu E-Scootern”

  1. Müritzer sagt:

    Auch Radwege dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.