Aktuelle Geflügelpestfälle mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit

27. März 2020

Der Ausbruch der Geflügelpest des Subtyps H5N8 in einem Betrieb mit über 10.000 Puten im niedersächsi­schen Landkreis Aurich am 20. März sowie aktuelle Nachweise von HPAI H5N8 in Sachsen lenken angesichts des Frühjahrs­vogelzuges die Aufmerksamkeit der Geflügelhalter auf die Geflügelpest. „Die aktuellen Ausbrüche zeigen, dass Geflügelpest­erreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen gerechnet werden muss. Sie geben uns dringend Anlass zu einer erhöhten Wachsamkeit, da nicht auszuschließen ist, dass das Virus auch Mecklenburg-Vorpommern erreichen könnte“ warnt MV-Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, müssten sich ihrer hohen Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheits­maßnahmen bewusst sein. „Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, umreißt der Minister den Katalog der Vorsichtsmaßregeln.

Wichtig sei auch, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen. In allen Verdachts­fällen müsse außerdem umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Bei den in den letzten Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) durchgeführten Überwachungsuntersuchungen gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren. In Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest letztmals im September 2018 nachgewiesen.


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