Bundesgerichtshof lässt Mörder abblitzen: Revision verworfen

18. Juli 2018

Mehr als ein Jahr nach dem Mord an einer jungen Frau in Siedenbollentin an der Seenplatte ist die Freiheitsstrafe gegen den inzwischen 49 Jahre alten Täter nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Verurteilten abgelehnt, hieß es vom Landgericht Neubrandenburg. Damit muss der Unternehmer lebenslang hinter Gitter, denn so hieß bereits Ende 2017 das Urteil des Landgerichtes. „Sie haben die junge Frau nicht nur getötet, sondern auch ermordet“, hatte Richter Jochen Unterlöhner am Prozessende das Urteil begründet. Auf Mord stehe eben „lebenslänglich“.

Der Prozess, in dem der Verurteilte die Tötung gestanden hatte, hatte Folgendes ergeben: Der Mann hatte die 29-Jährige in ihrer Wohnung sexuell genötigt, weil er ein Abenteuer gesucht hatte, ohne dass die Frau ihn dazu ermuntert hätte. Der Vorfall hatte sich an einem Abend im Mai des Vorjahres ereignet, einem Samstag, als die Fußballer und der Verurteilte auch ihren Aufstieg feierten – mit viel Alkohol und einem Autokorso. Der in Siedenbollentin und Umgebung bekannte Mann und die junge Frau, die noch nicht lange vorher aus Berlin in das Dorf gezogen war, begegneten sich zufällig, als er mit einem Rad nach Hause schob oder fuhr.

Beide seien in ihre Wohnung gegangen, um Kaffee zu trinken, gab er später zu Protokoll. Seinen Kaffee hatte er aber nicht angerührt. Stattdessen griff er der Gastgeberin, die auf seine Avancen nicht reagierte, plötzlich in ihre Hose an das Geschlecht. Als sie zu schreien beginnt, erwürgte er sie. „Mit massiver Gewalt“, befand der Richter. Die Tötung hatte der Mann vor Gericht auch eingeräumt, eine sexuelles Motiv aber bis zuletzt bestritten. Deshalb wollte er über die Revision ein milderes Urteil wegen Totschlags erreichen.

Dem wollte der Bundesgerichtshof und auch die Schwurgerichtskammer in Neubrandenburg schon vorher nicht folgen. „Sie haben sie ermordet, um die Nötigung zu verdecken“, sagte der Richter. Der Verurteilte war noch in der Nacht nach der Aufstiegsfeier in seinem geländegängigen Wagen gefasst worden. Seine Frau hatte ihn gesehen, wie er ein „reglose Person“ auf das Auto lud. Nachdem er die Leiche in einem sumpfigen Gelände versteckt hatte, stoppten ihn die Beamten im Ort. Er sagte ihnen, wo die Leiche war.

Die Polizei hatte außerdem schon eine Vermisstenmeldung der Mutter aus Berlin. Das Opfer hatte ihr kurz vor ihrem Tod eine Whatsapp-Nachricht geschickt: „Ruf mich in fünf Minuten zurück, ich muss noch einen Typ loswerden.“ Daraus wurde nichts.

„Es ist schon schlimm genug, wenn man einen Angehörigen durch Unfall oder Krankheit verliert, aber nochmal etwas ganz anderes, wenn das durch eine Straftat passiert“, sagte der Richter bei der Verurteilung.


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