Bundespolizisten schnappen mehrfach verurteilten Straftäter
Bundespolizisten konnten gestern am Hauptbahnhof einen Straftäter nach Verfolgung am Hauptbahnhof Rostock dingfest machen. Der 31-Jährige wurde mit drei Haftbefehlen gesucht, unter anderem verurteilte ihn das Amtsgericht Waren wegen schwerer Zwangsprostitution und Vergewaltigung.
Gegen 15.30 Uhr wurde die auf dem Hauptbahnhof Rostock eingesetzte Bundespolizeistreife durch einen Zeugen darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich im gerade eingefahrenen Zug (RE 5) über Güstrow kommend, ein ihm bekannter Mann befindet, gegen den ein offener Haftbefehl vorliege soll.
Daraufhin wurde der Gesuchte durch die Streife auf dem Bahnsteig angesprochen. Unmittelbar nach Beginn der Kontrolle flüchtete der 31-jährige Deutsche fußläufig Richtung Süden. Daraufhin wurden weitere Streifen der Bundes- und Landespolizei alarmiert. Der Mann konnte hinter einer am Zentralen Omnibus Bahnhof befindlichen Baustelle in einem Gebüsch erfolgreich gestellt werden.
Er widersetzte sich der Festnahme, woraufhin durch die Beamten Pfefferspray eingesetzt wurde. Der 31-Jährige wurde zur Dienststelle der Bundespolizei verbracht. Die Ermittlungen ergaben, dass er mit drei Haftbefehlen gesucht wird. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat den Mann wegen Diebstahls zu 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Waren (Müritz) verurteilte ihn wegen der versuchten schweren Zwangsprostitution in zwei Fällen sowie der schweren Zwangsprostitution und Vergewaltigung zu 2 Jahren und 6 Monate Freiheitsstrafe und das Amtsgericht Wismar wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen zu 2 Monaten, 4 Monaten und 1 Jahr, 2 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe.
Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Verurteilte in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen ihn wird nun zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, da sich ein Polizeivollzugsbeamter bei der Festnahme verletzte und zu weiteren Untersuchungen in ein nächstgelegenes Krankenhaus gebracht werden musste.
2 Jahre und 6 Monate für Zwangsprostitution und Vergewaltigung…
Wir sollten wirklich dringend über Strafmaße sprechen.
Hallo Stefan,
ich bin da ganz bei Ihnen. Das Problem bei härteren Strafen sind die Medien. Ich erinnere an den ehemaligen Richter R. Schill. Er bewegte sich immer im oberen Bereich dessen was das Gesetz vorsieht. Dafür erhielt er viel Schelte und wurde als Richter „Gnadenlos“ hingestellt. Welcher Richter will sich das antun? Eine zweite Komponente ist, wenn ein zu hartes Urteil in der Sache gesprochen wird, der Angeklagte Berufung eingelegt hat, um eine mildere Strafe zu erreichen. Eine härtere Strafe ist nicht möglich.
Findet den Fehler.
Herr Schill wurde nicht deswegen mit diesem unrühmlichen Spitznamen belegt.
Das Strafmaß wird sehr oft ausgereizt.
Es sollte aber in einigen Punkten einfach angepasst werden.