Das Landeskriminalamt warnt

16. Juni 2016

Seit Wochenbeginn kursiert in Mecklenburg-Vorpommern eine speziell gegen Unternehmen gerichtete Betrugsmasche. Dabei nutzen die Täter gezielt die mutmaßliche Abwesenheit der Geschäftsführung aus, um mit gefälschten E-Mails und Anrufen an Firmengelder zu gelangen.

Das bereits bekannte Phänomen wird als Geschäftsführer-Schwindel, „CEO Fraud“, „digitaler Enkeltrick“ oder „Business Email Compromise“ bezeichnet, damit wurden weltweit bereits mehrere Millionen Euro ergaunert.

Die Betrüger verschaffen sich zunächst aus illegalen, aber auch legalen Quellen Informationen über die Struktur und Geschäftsabläufe sowie über die Mitarbeiter. Dabei werden auch gezielt die sozialen Medien ausgewertet.

Schild Achtung Falle!Dann treten die Täter bei Abwesenheit der Geschäftsführung an Mitarbeiter mit Zeichnungsberechtigung heran. Dazu verwenden sie geringfügig geänderte E-Mail-Absenderadressen, um vorzutäuschen, dass es sich bei dem Absender der Nachricht um den Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens handelt.

In der angeblich streng vertraulichen E-Mail werden dann zum Beispiel Informationen im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Eintritt des Unternehmens in neue Marktsegmente
vorgegaukelt.

Des Weiteren wird darum gebeten, sollte es zu persönlichen Kontakten zum Geschäftsführer kommen, ebenfalls keinerlei Andeutungen zum Inhalt der E-Mail zu tätigen. Lediglich der Kontakt mit einer in Frankreich befindlichen Anwaltskanzlei sei telefonisch und elektronisch erlaubt.

Durch das Auftreten als vermeintlicher Geschäftsführer wird erheblicher Druck auf den Mitarbeiter ausgeübt. Da die Betrüger wissen, wer mit wem und in welcher Form im Unternehmen kommuniziert, wirkt die Kontaktaufnahme authentisch.

Weiterhin erscheinen die angebliche Übernahme eines anderen Unternehmens, eine Investition im Ausland oder die Änderung von Kontoverbindungen im Zusammenhang mit der zuvor ausspionierten, tatsächlichen Unternehmenssituation plausibel.
Die Mitarbeiter werden angewiesen, die gewünschten Summen an die angegebene Kontonummer schnellstmöglich vorzunehmen.

Dem Landeskriminalamt sind bisher zwei Fälle von betroffenen Firmen in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden. In beiden Fällen gelang es den derzeit unbekannten Tätern aber zum Glück nicht, schädigende Zahlungen zu veranlassen.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät das Landeskriminalamt:

– Informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
– Legen Sie klare und transparente Regeln sowie Höchstgrenzen für Überweisungen fest.
– Definieren Sie feste Vorgehensweisen für Entscheidungen.
– Sorgen Sie dafür, dass die internen Abläufe vertraulich bleiben und nicht nach außen gelangen können.

den Unternehmensmitarbeitern:

– Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail-Nachrichten Ihre Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten.
– Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf die korrekte Schreibweise.
– Wenden Sie sich bei Ungereimtheiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle


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