Entlastung für Krankenhäuser – Betten in Rehakliniken vorhalten

21. Dezember 2020

In Mecklenburg-Vorpommerns können Krankenhäuser durch die Belegung von Betten in Rehakliniken entlastet werden. „Das ist eine vorsorgliche Maßnahme, falls Krankenhäuser ihre Kapazitätsgrenze erreichen sollten. Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden. Ziel ist dabei, die Versorgung der Patienten für eine bestimmte Zeit durch Rehakliniken zu ermöglichen. Wir haben fünf entsprechende Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zu den ausgewählten zählt auch die Malchower Klinik am See.

Aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen sind – wie im Frühjahr auch – zunächst die Klinik Malchower See; Tessinum in Tessin, Median Klinik Bad Sülze, Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg bis Ende Januar 2021 als Hilfskliniken vorgesehen. „Je nach Fortschreiten der Pandemie ist eine Ausweitung auf weitere Rehakliniken möglich“, so Glawe weiter.

Für die Förderung der Personalkosten in den Rehakliniken zahlt das Land eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leer stehendem Bett, welches für Akut-Patienten zur Verfügung steht. „Wir unterstützen Rehakliniken. Es geht um Patienten, die nicht mehr zwingend auf einer Station im Plankrankenhaus bleiben müssen, leichte Erkrankungen aufweisen und sich auf dem Weg der Besserung befinden“, erläuterte Glawe.

Regionale Steuerung der Patientenströme

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Die fünf (oben genannten) Rehakliniken sind Teil der Clusterbildung. „Die Aufnahme von COVID-19-Patienten soll dabei bewusst dezentral erfolgen, um die Kapazität der Rettungsdienste bestmöglich zu schonen. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Glawe.

Bund unterstützt Rehakliniken

Darüber hinaus zahlt der Bund Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung haben. Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 50 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Rehakliniken weiter am Laufen zu halten und auch das Personal vorzuhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.


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