
Änderungen gibt es mit der neuen Corona- Kindertagesförderungsverordnung für Eltern von Kindern mit leichten Erkältungssymptomen.
Ab der Stufe Gelb mussten Kinder mit Schnupfen vor einem weiteren Besuch in der Kita in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Diese Regelung ist unabhängig von der risikogewichteten Einstufung für „Schnupfnasen“ ab dem 5. Oktober aufgehoben.
Eine ärztliche Abklärung der leichten Erkältungssymptome ist für den Zugang zur Kindertagesförderung nicht mehr erforderlich. Empfohlen wird nunmehr ein Antigen-Selbsttest in der Häuslichkeit. Ist dieser negativ ist der uneingeschränkte Besuch der Einrichtung möglich.
„Diese Neuregelung erfolgt in Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie den Kinderärztinnen und Kinderärzten und ist eine deutliche Erleichterung für Eltern und Kinder“, so Ministerin Drese.
Bei Kindern mit schwereren Erkältungs- oder sonstigen Krankheitssymptomen (wie z.B. Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall oder Erbrechen) ist vor Weiterbesuch der Kita weiterhin eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich.
Die angepasste Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE) ist auf der Website des Sozialministeriums abrufbar.







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