Für wessen Kinder soll die Kita in M-V gestaltet werden?

17. Oktober 2018

Mit einer gemeinsame Stellungnahme melden sich die kommunalen Kita-Elternräte der Universitäts- und Hansestadt Rostock sowie der Mecklenburgischen Seenplatte auch ungefragt zur Anhörung über die erneuten Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V im Landtag.
Die Kita-Elternräte stellen dabei fest, dass die Mehrzahl der durch Elternräte bereits in den letzten Jahren aufgeworfene Fragen wieder nur unzureichend Eingang in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren gefunden hat.

Sie nennen dafür u.a. die Qualitätssicherung im Allgemeinen, das Erzieher-Kind-Verhältnisses, die Sicherung des Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Entwicklungsförderung in einer Kita oder auch die Fachkräftesicherheit und die angemessene Entlohnung der Fachkräfte in den Kitas. Am Ende bleibe die Frage, so die Elternräte, für wessen Kinder die Kita eigentlich gestaltet werden soll, wenn die gewählten Elternvertretungen nicht einmal in das Verfahren des Landtages einbezogen werden.

Kostenentlastung für Geschwisterkinder überfällig

Die Elternräte betonen in ihrer Stellungnahme, dass mit der von der Landesregierung geplanten Elternentlastung für die Geschwisterkinder lediglich ein weiteres Sonderprogramm in das Kita-System in M-V kommt. Dieses würde lediglich einen minimalen Teilbereich des Kita-Systems M-V betreffen, sich dafür aber durch die Politik öffentlichkeitswirksam gut verkaufen lassen.
Eine Freude darüber, dass Eltern jetzt teilweise, weit ab von den Wahlversprechen einer kostenfreien Kita, entlastet werden, mag bei der Vielzahl der Probleme im Kita-System MV nur begrenzt aufkommen.

„Natürlich“, so Monty Schädel vom Kita-Elternrat Mecklenburgische Seenplatte, „freuen sich Eltern mit mehreren Kindern, dass sie Kosten erlassen bekommen. Gerade Familien mit mehreren Kindern sind auch und gerade in Mecklenburg-Vorpommern von Armut bedroht und das Erlassen bzw. Mindern der Kitakosten kann mit dazu beitragen, dieses Risiko zu senken. Wir begrüßen auch, dass die vollständige Elternentlastung auch dann bestehen bleiben soll, wenn die älteren Geschwisterkinder aus der Kindertagesförderung ausscheiden. Zudem erkennen wir auch an, dass somit der Einstieg in die beitragsfreie Kindertagesförderung vorankommt.“

Bastian Schwennigcke vom Kita-Stadtelternrat in Rostock ergänzt: „Der Kostenerlass für die Geschwisterkinder ist jedoch nicht nur ein überfälliger Schritt. Er ist vor allem nur einer von vielen, genauso wichtigen Schritten zur Förderung der Personal- und Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen. Im aktuellen Gesetzesentwurf fallen die jedoch erneut und trotz vielfacher Forderungen in der Vergangenheit wieder aus.“

Einflussmöglichkeiten wichtig

Und während die Regierungspolitik solche Minimalschritte als großen Erfolg anerkannt wissen möchte, verlassen Jahr um Jahr Kinder die Kitas, die längst von mehr Investitionen in Qualität, Personal und Fachkräfteausbildung hätten profitieren müssen. Nach Ansicht der Elternräte werden stattdessen nun weitere, wertvolle Jahre verstreichen, um auf diesen wichtigen Feldern voranzukommen.

Die kommunalen Elternvertretungen bekräftigen in diesem Zusammenhang ihr Bekenntnis, dass die Elternentlastung und die Qualitätssicherung der Kita in M-V nicht gegeneinander aufgerechnet oder ausgespielt werden dürfen.

Da Eltern täglich ihre Kinder in die Einrichtungen der Kindertagesförderung bringen, ist für die Elternvertretungen in diesem Gesetzgebungsverfahren weiter von besonderer Bedeutung, dass sie in den Kitas rechtlich abgesicherte Einflussmöglichkeiten erhalten.

Die Elternvertretungen betonen deshalb in ihrer Stellungnahme an den Sozialausschuss des Landtages, dass es in vielen Einrichtungen engagierte Fachkräfte gibt und auch viele Träger über weite Strecken partnerschaftlich mit den Elternvertretungen zusammen arbeiten. Es gebe aber leider immer noch auch andere Situationen. In solchen einzelnen Fällen sollte das partnerschaftliche Miteinander von Eltern und Einrichtungen nicht nur vom Willen miteinander zu kooperieren abhängig sein, sondern auch davon, dass beide Seiten mit den gleichen juristischen Möglichkeiten ausgestattet sind.

Eltern haben aktuell, wenn die Leitungen oder Träger es nicht wollen, keine rechtlichen Möglichkeiten sich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Es sei denn, sie folgen den Aufforderungen von dieser den Dienstleistungsvertrag zu kündigen.  Diese Situation erleben Eltern und ihre Vertretungen eher als Erpressung denn als Partnerschaft. Hier müsse kurzfristig Abhilfe geschaffen werden, wenn die Partnerschaft in den Einrichtungen auch flächendeckend Wirklichkeit werden soll.

Die Ausstattung der Elternvertretungen mit Möglichkeiten sich nicht nur privat-persönlich sondern als gewählte Vertretung aller Eltern auch juristisch mit der Leitung/den Trägern ins Benehmen zu setzen, fehlt seit Jahren im Gesetz. Eine Landesverordnung zu Wahlen, Organisation und Finanzierung der Elternvertretungen in den Kreisen läßt bereits seit 2010 auf sich warten.


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