Gefährliches Pflaster am Warener Hafen

14. Juli 2015

Als Fußgänger am Warener Hafen ist es wegen des kaum sichtbaren Radweges schon seit Jahren gefährlich. Im vergangenen Jahr wurde ein kleiner Junge durch einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer gar so schwer verletzt, dass ihn ein Rettungshubschrauber in eine Klinik fliegen musste.

Parken1Was sich die Verantwortlichen der Stadt aber in der Nähe der Baustelle jetzt leisten, grenzt schon an „Körperverletzung“.

Dort, wo es ganz, ganz eng wird, führt die Ordnungsbehörde schon seit Wochen Fußgänger und Radler auf einem Weg zusammen.

Logisch und vorhersehbar, dass es an dieser Stelle täglich jede Menge Beinahe-Unfälle gibt. Radler kommen nach wie vor in ihrem gewohnten Tempo um die Ecke gepfiffen, Fußgänger springen gerade noch rechtzeitig zur Seite.

Parken2Manchmal aber auch sehr unglücklich. Vor wenigen Tagen ist ein ältere Mann beim Ausweichmanöver über das Hafen-Werbeschild gefallen und hat sich dabei schwer im Gesicht verletzt.
Das Werbeschild wurde inzwischen zur Seite gestellt, der gefährliche Rad-und Fußweg besteht allerdings immer noch.

Müssen Radfahrer denn wirklich auch während der Bauarbeiten am Hafen fahren?
Wäre es nicht möglich, dass sie wenigstens während dieser Zeit gebeten werden, abzusteigen?

Wahrscheinlich muss aber erst wieder der Rettungshubschrauber zum Einsatz kommen, ehe hier endlich gehandelt wird!


4 Antworten zu “Gefährliches Pflaster am Warener Hafen”

  1. Schulz sagt:

    Es ist nicht nachvollziebahr das manche Radfahrer ( auch Urlauber) unvorsichtig um die Ecke rasen, obwohl man ja als Radfahrer auch Augen im Kopf haben um die Sachlage zu erkennen aber auch die Fußgänger müssen entsprechend aufpassen.
    Viele Radfahrer besonders Urlauber denken aber nicht soweit bzw. auch ist es Verboten außer halb der Zeiten in der Fußgängerzone / Lange Straße zu fahren, aber viele halten sich nicht daran.
    Da frage ich mich wo sind die Stadtläufer von Ordnungsamt Waren??
    Jedenfalls ist es traurig das Menschen so schwer verletzt werden.
    Es muss ja erst was passieren damit die Stadt Waren ( BM Möller ) endlich wach wird & handelt entsprechend.

  2. jfk sagt:

    Ja, der Radweg dort ist schon im Normalzustand nicht ganz ohne. Und die Baustelle verschärft die Situation noch mehr. Und ich fahre den Weg auch fast täglich, erlebe also auch einiges. Was mir jedoch sauer aufstößt, ist die Schlussfolgerung „Radfahrer bitte absteigen“. Warum können und sollen die Radfahrer dann nicht die Straße nutzen? Mit der Forderung des Absteigend nimmt man die Radfahrer nicht ernst “ sind ja lediglich rollende Fußgänger“ – anstatt sie mit anderen Fahrzeugen gleichzustellen, für die die Fahrbahn, sprich Straße, da ist.
    Im Übrigen dürfen die Autos dort auch gar nicht viel schneller fahren, da kann ich als Radfahrer locker mithalten – und bin dort weniger Verkehrshindernis, sondern eher wird es gefährlich in der Mischung zwischen Fußgängern und Radlern.

  3. Mikki sagt:

    Das mit der engen Stelle am Hafen lässt sich sicher schnell beseitigen, wenn man ein Stück vom Parkplatz nutzt. Ansonsten bin ich gegen ein generelles Fahrverbot am Hafen. Auch als Fußgänger sollte man nicht blind durch die Welt laufen und die Augen offen halten. Wenn man den Hafen für Radfahrer sperrt und bestraft, wenn diese trotzdem dort fahren, sollten auch Fußgänger bestraft werden, die auf Radwege laufen. Besonders auf den Radwegen Kietzstraße, Strandstraße, Seeufer ständig zu beobachten. Auch dort kommt es fast täglich zu Beinahe-Unfällen weil Fußgänger auf Radwege laufen. Also nicht immer gleich meckern und nach Verbot schreien. Nehmt Rücksicht und da meine ich auch die Füßgänger, dann klappt das auch. Und wenn schon ein Schild am Hafen, dann kein Verbotsschild, sondern ein Schild mit der Aufschrift: ‚Radfahrer, bitte Schrittgeschwindigkeit fahren‘. Es wird zwar soviel nutzen wie ein Verbotsschild, aber der eine und andere hält sich dann sicher auch daran.

  4. sar sagt:

    Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sagt zu Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg – erfreulich klar:

    I. Gemeinsame Fuß- und Radwege müssen außerorts und können innerorts, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist, mit Zeichen 240 gekennzeichnet werden.

    II.1. Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg bewirkt eine Entmischung des Fahrzeugverkehrs und eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche.

    II.2. In Hinblick auf die mit der Kennzeichnung verbundene Radwegebenutzungspflicht kann dies nur dann in Betracht kommen, wenn die Interessen des Radverkehrs das notwendig machen und wenn es nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.

    Klar?

    Nochmal:
    „wenn es nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint!!“

    Das ist hier doch eher nicht mehr gegeben.