Grundpreise: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Aldi Nord

24. August 2021

Die Aldi GmbH & Co KG hat in einem Gerichtsverfahren zur mangelhaften Kennzeichnung von Grundpreisen in ihren Filialen eingelenkt und von der Verbraucherzentrale Hamburg am Landgericht Itzehoe vorgebrachte Ansprüche anerkannt. Demnach verpflichtet sich der Discounter, für das Produkt „Veganer Bio Aufschnitt“ der Marke Mein Veggie Tag den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis anzugeben (Anerkenntnisurteil des Landgerichts Itzehoe vom 25. Juni 2021, Az. 5 HKO 14/21). Der Aufschnitt stand stellvertretend für viele weitere Lebensmittel bei Aldi Nord in Hamburg, die keine korrekte Preiskennzeichnung hatten.

„Aldi Nord muss endlich seine Hausaufgaben machen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Man kann nicht mit günstigen Preisen werben und diese dann nur schlampig ausweisen“, so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Im Rahmen einer Stichprobe hatten die Verbraucherschützer Ende April mehr als 100 Verstöße gegen die Preisangabenverordnung festgestellt. In fünf überprüften Märkten von Aldi Nord fehlten bei verschiedenen Produkten die Grundpreise oder sie waren falsch beziehungsweise kaum lesbar. In einigen Fällen gab es überhaupt keine Preisschilder. „Wir werden uns im direkten Austausch mit Aldi dafür einsetzen, dass sich die Preisauszeichnung grundlegend verbessert und Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf wissen, was die Lebensmittel wirklich kosten“, so Valet.

Kaum Kontrollen durch Behörden

Laut Preisangabenverordnung müssen Händler neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel sogenannte Grundpreise angeben. Nur bei wenigen Ausnahmen darf der Preis pro Kilogramm oder pro Liter am Regal fehlen. Die Verfolgung und Ahndung von diesbezüglichen Ordnungswidrigkeiten obliegt in Hamburg den Bezirksämtern. Die ministerielle Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI).

Eine Anfrage der Verbraucherzentrale bei der BWI zeigt jedoch, dass die öffentlichen Stellen nur selten aktiv werden, um geltende Rechtsvorschriften zur Preisauszeichnung durchzusetzen. So hat man 2020 und 2021 lediglich in einem von insgesamt sieben Hamburger Bezirken Verwarnungen und Bußgeldbescheide dokumentiert, allerdings nur fünf an der Zahl. Was in den übrigen Bezirken gegen Verstöße unternommen wurde, ist nicht bekannt. „Kein Wunder, dass Händler die Preisauszeichnung auf die leichte Schulter nehmen. Schummler müssen kaum Sorge haben, dass man ihnen auf die Schliche kommt. Die Behörden kontrollieren nicht regelmäßig. Interne Zielvorgaben scheint es nicht zu geben“, ärgert sich Valet. Fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen gelten im Einzelhandel als Kavaliersdelikt. „Nicht nur Aldi, auch andere Händler nehmen es laut Verbraucherbeschwerden nicht so genau.“

Verbraucher, die fehlende oder schlecht lesbare Grundpreise im Handel entdecken, können die Verbraucherzentrale Hamburg informieren. Die Verbraucherschützer sammeln Beschwerden und gehen gegebenenfalls gegen die Supermärkte und Discounter vor. Ein Formular zum Melden der Missstände ist zu finden unter: www.vzhh.de/missstand-melden


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