Wahl 2021 – Briefwahlunterlagen beantragen

24. August 2021

Wahlberechtigte, die am Wahltag – 26. September 2021 – ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (aber nicht telefonisch) einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.

Ein Vordruck für den Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 4. September 2021 zugestellt wird. Mit ihm können die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Der Antrag ist an die zuständige Gemeindewahlbehörde, die aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigung ersichtlich ist, zurückzusenden. Wo es angeboten wird, kann der Wahlscheinantrag auch elektronisch (E-Mail, App, QR-Code) oder per Telefax gestellt werden. Bei dieser Antragstellung sind jedoch die Angaben zur Person (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) zwingend erforderlich.

Aufgrund der in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr verbundenen Wahlen (Bundestagswahl und Landtagswahl) erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen grundsätzlich für beide Wahlen zusammen in einer Postsendung ab dem 4. September 2021. Der Druck der Stimmzettel konnte erst nach der letzten Sitzung am 19. August 2021 endgültig in Auftrag gegeben werden, ohne die ein Versand der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten wie beantragt zugesandt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde abzuholen oder die Briefwahl dort an Ort und Stelle auszuüben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl (24. September 2021, 18.00 Uhr) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde beantragt werden. In Ausnahmefällen, insbesondere wegen einer plötzlichen Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.

Wahlberechtigte erhalten die amtlichen Briefwahlunterlagen grundsätzlich für beide Wahlen.

Für die Bundestagswahl sind dies: 

– ein Stimmzettel für den Bundestagswahlkreis aus weißem oder weißlichem Papier,

– ein blauer Stimmzettelumschlag,

– ein roter Wahlbriefumschlag schon mit der Anschrift versehen, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Für die Landtagswahl erhalten Wähler :

– einen grünen Stimmzettel für den Landtagswahlkreis,

– einen grünen Stimmzettelumschlag und

– einen grünen Wahlbriefumschlag.

Durch die Deutsche Post AG werden die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands entgeltfrei befördert, wenn sie in den amtlichen Wahlbriefumschlägen bei der Post eingeliefert werden. Möchten Wähler von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, haben sie den Wahlbrief selbst freizumachen.

Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke rät allen Wahlberechtigten, die ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben wollen, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen und nach Stimmabgabe ihren Wahlbrief umgehend auf dem Postweg zu versenden oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben, damit er bei der Stimmauswertung berücksichtigt werden kann.

Die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Allein die Briefwähler tragen das Risiko, dass der Wahlbrief die Gemeindewahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und ihre Stimmen deshalb verloren gehen.


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