Haftbefehl wegen Mordes durch Unterlassung erlassen

17. Januar 2019

Im Falle des sechsjährigen Mädchens aus Torgelow, das am Wochenende ums Leben gekommen ist, hat die Staatswanwaltschaft Neubrandenburg nach Vorliegen neuer Ermittlungsergebnisse beim Amtsgericht gegen den 27 Jahre alten Stiefvater Haftbefehl wegen Mordes durch Unterlassen gestellt.
Ihm wird vorgeworfen, den Tod des Kindes nach vorhergehenden Verletzungshandlungen erkannt und billigend in Kauf genommen sowie die erkennbar notwendigen Hilfemaßnahmen zur Vermeidung des Todes nicht ergriffen zu haben, um die eigenen Körperverletzungshandlungen zu verdecken.

Einzelheiten zu den konkreten Ermittlungsergebnissen werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Der Haftbefehl wurde heute durch das Amtsgericht Pasewalk erlassen.

Dem 27-Jährigen war am Abend des Montages im Polizeihauptrevier Pasewalk durch Kriminalbeamte die vorläufige Festnahme verkündet worden.
Dabei nutzte er einen für ihn günstigen Moment im Flurbereich und flüchtete aus dem Revier.

Kriminal- und Schutzbeamte eilten ihm hinterher, der Flüchtende konnte jedoch den Abstand vergrößern, in der Dunkelheit verlor sich schließlich der Sichtkontakt.

Seitdem erfolgten bereits umfangreiche Fahndungsmaßnahmen, auch mit Unterstützung anderer Dienststellen und Behörden. Bisher wurde noch keine Öffentlichkeitsfahndung durch einen Richter angeordnet.

„Wir warnen vor Selbstjustiz und werden alles daran setzen, den Beschuldigten ergreifen zu können. Wenn Sie den 27-Jährigen sehen oder wissen, wo er sich aufhält, informieren Sie bitte die Polizei“, heißt es in einer Pressemitteilung.


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