Heizkostenabrechnung: kompliziert, fehlerhaft, teuer?

30. Juli 2024

Für die vergangene Heizsaison rechnen viele Mieter mit einer Nachzahlung. Häufigster Grund dafür sind die zuletzt hohen Brennstoffpreise. Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler. Arian Freytag, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, empfiehlt, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und die Plausibilität zu prüfen.

Die jährliche Heizkostenabrechnung ist eine gesetzliche Verpflichtung vermietender Personen. Grundlage ist die Heizkostenverordnung, die vorschreibt, dass die anteiligen Kosten einer Wohnung für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch berechnet werden müssen. Die Abrechnung soll den eigenen Energiekonsum nachvollziehbar machen und so zum sparsamen Verbrauch anregen. Liegt die die Abrechnung vor, ist eine Gutschrift, eine Nachzahlung oder eine neue monatliche Vorauszahlung für die meisten noch klar ersichtlich. „Mit den Details der Abrechnung tun sich dagegen viele Leute sehr schwer“, berichtet Arian Freytag. 

Bei Fragen zur Abrechnung hilft eine Energieberatung der Verbraucherzentrale zunächst dabei, die Abrechnung zu verstehen.
Im Kern besteht jede Heizkostenabrechnung aus zwei Bereichen: eine Aufstellung der Heizkosten, die im vergangenen Abrechnungszeitraum für das gesamte Haus angefallen sind;
Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel.
Mit diesen Angaben aus der Abrechnung werden in der Beratung die Verbrauchswerte der betreffenden Wohnung und der Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewertet. So erfahren Mieter: innen, ob sie selbst einen hohen Verbrauch haben und ob sie in einem Haus mit hohem Gesamtverbrauch wohnen. Daraus ergeben sich Empfehlungen zur Einsparung von Heizkosten.

Zu den häufigen Empfehlungen gehören beispielsweise die Reduzierung zu hoher Raumtemperaturen und des Warmwasserverbrauchs oder die Umstellung auf nur zeitweise Beheizung von Wohnräumen.

Hinweise auf fehlerhafte Auswertung

Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler oder sie sind nicht plausibel. Anhaltspunkte für eine fehlende Plausibilität der Abrechnung nennt Arian Freytag einige: In der Abrechnung dokumentierte Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser weichen trotz gleich gebliebener Nutzung stark von Vorjahreswerten ab.
Die Abrechnung enthält keinen Abrechnungszeitraum oder der angegebene Abrechnungszeitraum ist länger oder kürzer als ein Jahr.
Der Verteilerschlüssel weicht von dem in der Vorjahresabrechnung ab.
Wohnflächenangaben weichen von denen in der Vorjahresabrechnung ab.
Die Abrechnung enthält Positionen, die in früheren Abrechnungen nicht enthalten waren 

„Wer Unstimmigkeiten oder Fehler in der Heizkostenabrechnung feststellt, sollte sich zeitnah an eine Miet-Rechtsberatung wenden“, erklärt Arian Freytag. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist auf technische Fragestellungen zu Energieeinsparung und Erneuerbare Energien ausgerichtet. In einer Miet-Rechtsberatung, beispielsweise beim örtlichen Mieterverein, können eventuelle Ansprüche an den Vermieter direkt geprüft werden. In einzelnen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, werden auch in Beratungsstellen der Verbraucherzentrale mietrechtliche Beratungen angeboten. Genauere Informationen: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

Energieexperte Arian Freytag weist noch auf einen anderen Aspekt hin: Die seit Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung hat die Heizkosten zusätzlich teurer werden lassen. 2024 werden bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung für den Energieverbrauch einer Gasheizung dadurch etwa 95 Euro, bei einer Ölheizung sogar 125 Euro Mehrkosten fällig. Dabei entfällt von 2023 an ein Teil der CO2-Kosten auf den Vermieter. Der Vermieteranteil wird direkt in der Heizkostenabrechnung berechnet und von den Heizkosten des Mieters abgezogen.

Bei Fragen zur Einsparung von Heizkosten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


Eine Antwort zu “Heizkostenabrechnung: kompliziert, fehlerhaft, teuer?”

  1. Hansi sagt:

    Ich bin seit 10 Jahren für eine Hausverwaltung in Mannheim tätig und als Buchalter für die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Mietobjekte sowie für die Hausgeldabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften zuständig. Aus eigener Praxis kann ich bestätigen, dass die Kosten für Mieter und Eigentümer ständig steigen. Ein Grund für Fehler ist auch die komplizierte Gesetzeslage. Mit der Einführung des Kohlendioxidaufteilungsgesetzes wurden die Abrechnungs-Algorithmen weiter verkompliziert. Für die Messdienstleister und Hausverwaltungen bedeutet das mehr Arbeit und höhere Kosten, die teilweise an die Verbraucher weitergegen werden müssen. Hinzukommt, dass Mieter nur begrenzt Einfluss auf den energetischen Zustand der Mietwohnung haben. Viele Kommunen behindern die konsequente Einführung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, die zu erheblichen Kostensenkungen beitragen können. Die Stadt Waren gehört auch dazu. Warum sind in Waren so wenig Balkonsolaranlagen installiert? Weil man Bundes- und Landesgesetze ignoriert bzw. diese nicht umsetzt. Im „§2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“ des EEG, das seit 01.01.2023 in Kraft ist, steht folgendes: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“