Hochzeitsgast stürzt – Hotel in Malchow willigt in Vergleich ein

12. April 2021

Die Verkehrssicherungspflicht kommt ein Hotel aus Malchow recht teuer zu stehen. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen erfahren hat, haben sich die Betreiber des Hotels jetzt mit einer Frau, die sich an einer kleinen Stufe in dem Haus verletzte, nach einem Rechtsstreit auf einen Vergleich geeinigt. Fast fünf Jahre nach dem Bruch ihres Fußes bekommt die Klägerin nun mehr als 10 000 Euro von dem Hotel – und damit ist der Rechtsstreit für alle vom Tisch.
Das Unschöne an dem ganzen Vorgang: Die Frau im mittleren Alter war damals für eine Hochzeit nach Malchow gereist. Beim „Ein-Checken“ in das Feierquartier hatte sie wohl eine Metallschiene übersehen, die den kleinen Absatz sichtbar machen sollte. Sie erlitt einen Mehrfachbruch am Fuß, „die Party war für die Frau gelaufen“, sagte ein Teilnehmer.

Nachdem die medizinischen Folgen für die Betroffene weitgehend überstanden waren, wollte sie Schadensersatz für die erlittene Unbill und die Folgeschmerzen. Anfängliche Verhandlungen führten aber nicht zum Erfolg. So klagten Berliner Anwälte für die Frau am Landgericht Neubrandenburg. Der Streitwert lag bei rund 18 000 Euro. Um das Vorgefallene genau aufzuklären, setzte das Landgericht sogar einen Ortstermin in dem Hotel an. Dabei stellte ein Gutachter fest, dass diese Stufe nicht eindeutig genug zu sehen war, um künftig solche Unfälle zu vermeiden, auch ein Hinweisschild mit „Vorsicht Stufe“ oder ähnlichem fehlte.

Danach sollte in diesen Tagen eigentlich weiterverhandelt werden. Die Anwälte der Hotelbetreiber hatten bei einem ersten Termin unter anderem bezweifelt, dass die Frau noch medizinische Folgeschäden und Beeinträchtigungen am Fuß haben soll. Das hätte auch aufwendig nachgewiesen werden müssen. Nun kam die anscheinend gute Nachricht für alle Seiten: Man einigte sich auf einen Vergleich, der auch schon als „rechtskräftig“ anerkannt wurde.


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