„Hohe Strom- und Gaspreise gefährden Gesundheitsversorgung“
Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern schlägt Alarm: Strom- und Gaspreise gefährden Gesundheitsversorgung. „Wir müssen damit rechnen, dass bereits im 1. Quartal 2023 nicht mehr alle Krankenhäuser ihre Patienten vollumfänglich versorgen können, denn sie können sich den Einkauf von Strom und Gas, gepaart mit ohnehin stark gestiegenen Verbrauchsmaterialpreisen, schlichtweg nicht mehr leisten. Ohne Strom und Gas gibt es aber keine funktionsfähigen OP-Räume, kein Mittagessen und keine Heizung im Patientenzimmer“ so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft (KGMV).
Das Problem liegt derzeit nicht in der Frage, ob ab Januar Gas geliefert werde – hier stehen die Krankenhäuser bei der Bundesnetzagentur mit in erster Reihe der Notfallkette – sondern vor allem im Preis für alle Krankenhäuser mit auslaufenden Lieferverträgen. Für etwa 40 Prozent der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern laufen die Lieferverträge für Strom zum 31. Dezember dieses Jahres aus, bei knapp 1/3 der Krankenhäuser auch die Gaslieferverträge. Aufgrund der aktuellen Lage erhalten diese Häuser derzeit kaum Angebote von Versorgern – und wenn, dann zu astronomischen Preisen.
„Je nach dem, wie die aktuellen Vertragskonditionen sind, müssen diese Krankenhäuser beim Gas künftig zwischen dem dreifachen und dem elffachen des Preises zahlen. Beim Strom verfünffacht sich der Preis im Schnitt“, so Borchmann weiter. „Für ein Krankenhaus mit etwa 150 bis 200 Betten, so wie es viele im Bundesland gibt, bedeutet dies konkret eine Mehrbelastung zwischen 500.000 und 2 Millionen Euro, wenn es ausschließlich auf klassischem Weg mit Energie versorgt wird.“
Da mit dem Abschluss neuer Verträge auch die monatlichen Abschläge, wie im Privatkundenbereich, angepasst werden, wirken sich die Kosten ab Januar sofort aus. „Wir wissen bereits heute, dass einige Krankenhäuser ohne finanzielle Hilfen oder drastische Bereichsschließungen das II. Quartal 2023 nicht mehr überleben können und ihre Geschäftsführer verpflichtet sind, rechtzeitig Insolvenz anzumelden“, so Borchmann.
„Gleiches gilt für die Rehabilitationsklinken im Bundesland“. Es bedürfe einer sofortigen politischen Lösung, wenn die Politik nicht riskieren wolle, dass mitten im nächsten Corona-Jahr, die stationäre Versorgung zusammenbreche.
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