
Nur bei einem Betreuungsbedarf, der über dem Rechtsanspruch von 40 Wochenstunden liegt, erfolgt eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Auch die Glaubhaftmachung eines erhöhten Betreuungsbedarfs für die Ferien entfällt mit der Änderung des KiföG. „Damit leistet die neue Regelung einen Beitrag zum Bürokratieabbau,“ sagte die Ministerin weiter. „Außerdem soll für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtert werden. Wir stärken das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.“
Bis 2028 über 4000 neue Plätze geplant
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert – erstmalig für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. „Eine ganztägige Bildung ist wichtig, damit Familien Berufs- und Privatleben besser vereinbaren können“, so Bildungsministerin Oldenburg. „Ganztagsförderung ist mehr als Betreuung, sie ist ein zentrales Element für Bildung, Chancengleichheit und Teilhabe. Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.“
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen bereits heute 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030“, sagte die Ministerin.
Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.
Multifunktionale Nutzung von Räumen
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. „Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch ergeben sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten“, betonte Oldenburg. „Durch eine multifunktionale Raumnutzung können örtliche Partner leichter eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag in Schule und Hort und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf. Diese Kooperationen wollen wir ausbauen und die Horte stärker einbeziehen.“
Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.
Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Oldenburg.







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