
Mit der Pauschale unterstützt das Land Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also zum Beispiel bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops.
Antragsberechtigt für die Marktpräsenzprämie sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel, die einen Corona bedingten durchschnittlichen Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 oder Januar und Februar 2021von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2021.
Antragsteller senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Original an die
IHK Neubrandenburg
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Für weitere Informationen steht in der IHK zur Verfügung:
Volker Hirchert, Telefon 0395 5 59 73 06 bzw. per E-Mail: volker.hirchert@neubrandenburg.ihk.de







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