IHK: Einzelhändler können Marktpräsenzprämie beantragen

23. April 2021

Der Zugang für die Einzelhändler zur Marktpräsenzprämie ist vereinfacht worden. Nunmehr sind auch die Monate Januar und Februar 2021 einbezogen worden, in denen die meisten Einzelhändler schließen mussten und demnach wahrscheinlicher den Umsatzrückgang von 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen können. „Unser Einsatz gegenüber der Politik für diese neue Regelung hat sich gelohnt“, so Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg. Stationäre Einzelhändler können vom Land Mecklenburg-Vorpommern eine einmalige Marktpräsenzprämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten.

Mit der Pauschale unterstützt das Land Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also zum Beispiel bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops.

Antragsberechtigt für die Marktpräsenzprämie sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel, die einen Corona bedingten durchschnittlichen Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 oder Januar und Februar 2021von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2021.

Antragsteller senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Original an die

IHK Neubrandenburg
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg

Für weitere Informationen steht in der IHK zur Verfügung:

Volker Hirchert, Telefon 0395 5 59 73 06 bzw. per E-Mail: volker.hirchert@neubrandenburg.ihk.de


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