Jura-Studierende können „Freischuss“ später antreten

17. Januar 2021

Justizministerin Katy Hoffmeister hat zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass wie schon das Sommersemerster 2020 auch das Wintersemester 2020/21 nicht auf den sogenannten „Freischuss“ angerechnet wird.

„Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown beschäftigen uns weiterhin. Daher haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt im Zuge der Chancengleichheit entschlossen. Für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Wintersemester 2020/21 waren, gilt, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, sagte die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.


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