Meldepflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

17. Januar 2021

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet derzeit Unterlagen zur Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2020 von Kurzarbeit genutzt haben. Unternehmen müssen bis zum 31. März ihre Daten an die Arbeitsagentur melden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2020 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2021 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch.

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Nur der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg mit der Meldungs-ID-Nummer (Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit) ist unterzeichnet an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch über die kostenfreie Arbeitgeberhotline: 0800-4555520, per Email an Rostock.061-OS@arbeitsagentur.de oder per Fax an 0381-8042603061 möglich.

 


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