Kann Kurzarbeit verweigert werden?

24. März 2020

Viele Menschen haben momentan nicht nur Angst, sich mit dem Corona-Virus anzustecken. Auch Zukunftsängste und die Sorge, finanziell nicht über die Runden zu kommen, beherrschen derzeit den Alltag.
Wir werden auf unserer Seite versuchen, gemeinsam mit Experten aus unserer Region, viele Fragen zu beantworten. Heute schreibt der Warener Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Weinreich von der Kanzlei Brandt, Weinreich & Abel zum Thema „Kann Kurzarbeit verweigert werden?“

„Ja, viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht zur Kurzarbeit verpflichten können.

Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen Arbeitnehmer gegen ihren Willen kurzarbeiten müssen:
– entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag
– Vereinbarung des Betriebsrats mit der Geschäftsführung
– entsprechende Regelung in einem geltenden Tarifvertrag

Andernfalls muss der Arbeitnehmer nicht Kurzarbeit leisten und der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer deswegen nicht kündigen.

Wer nicht kurzarbeiten möchte, sollte der Kurzarbeit ausdrücklich, und am besten nachweislich, widersprechen, um später Anspruch auf vollen Lohn geltend machen zu können.

Wer sich aus moralischen Gründen in Zeiten der Krise der Kurzarbeit nicht verweigern möchte, sollte sich jedoch überlegen, die Zusage an Bedingungen zu knüpfen.

So kann zum Beispiel das Einverständnis von einer Befristung abhängig gemacht werden, dann kann nach Ablauf der Frist gegebenenfalls neu entschieden werden.

Lassen Sie sich beraten.


3 Antworten zu “Kann Kurzarbeit verweigert werden?”

  1. Bastian sagt:

    Guten Morgen,
    der Rat des Anwaltes ist vielleicht rechtlich gesichert, aber moralisch und mit Blick auf eine Zeit nach der Krise sehr verwerflich.
    Wenn das in diesen Zeiten Schule macht dann wird es in 1-2 Monaten wahrscheinlich kein Unternehmen mehr geben, bei dem man dann nach der Krise überhaupt noch Arbeiten kann!! Vielleicht sollte man an dieser Stellen dann auch mal an die Vernuft der Leute appellieren und sie nicht noch auf solche Gedanken bringen die die ganze Gesellschaft gefährden!

    • Stimmt schon, besser wäre natürlich, wenn es jetzt überall MITEINANDER funktionieren würde. In den meisten Fällen ist das sicher auch so. Aber uns erreichen aber leider auch Nachrichten von Arbeitnehmern, die gerade sehr unfair behandelt werden.

  2. Matte sagt:

    Der Anwalt vertritt Sie dann hinterher gegen eine Zahlungsunfähige Firma, die Kosten dafür tragen Sie dann selbst. Am Ende sind Sie Arbeitslos und ärmer als wenn Sie nicht auf den Tip gehört hätten und haben noch den Job der Kollegen mit vernichtet.
    Ausser natürlich sie arbeiten für ein Unternehmen wie z Bsp. Apple das ausreichend Rücklagen hat.