Kreis Mecklenburgische Seenplatte: Auch die Schulen schließen

10. Januar 2021

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind die Schulen ab kommenden Mittwoch, 13. Januar, weitgehend geschlossen, Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen. Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Eine Ausnahme bilden Schüler der Abschlussklassen. Sie erhalten unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. Abschlussjahrgänge sind:

Jahrgangsstufe 10 der Mittleren Reife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang der Mittleren Reife,
Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und den Gesamtschulen,
Jahrgangsstufe 13 an Abendgymnasien,
alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den Überregionalen Förderzentren (ÜFZ),
Jahrgangsstufen 9 und 10 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
alle Abschlussklassen an beruflichen Schulen.

Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten diese Regelungen ab kommenden Mittwoch, 13. Januar 2021. Montag und Dienstag bilden so genannte Übergangstage.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte informieren auch über ihre Internetseiten.

Regelungen für die Notbetreuung 

Wenn Eltern die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie eine Erklärung ausfüllen, dass mindestens ein Elternteil in einem Bereich mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig ist und eine Betreuung der Kinder zuhause nicht möglich ist, sowie eine Bestätigung vom Arbeitgeber vorlegen. Das Formular für diese Erklärung erhalten Erziehungsberechtigte zu Wochenbeginn über die Schule oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich: 

insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
Apotheken und Sanitätshäuser,
veterinärmedizinische Notfallversorgung;

Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich: 

Krankenkassen,
Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);

Staatliche Verwaltung: 

Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
Agentur für Arbeit und Jobcenter,
Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
Finanzverwaltung,
Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
Regierung und Parlament;
Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;

Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen-und Konfliktberatung: 

Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;

Lebensmittelversorgung:

Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
Fischereiwirtschaft, Drogerien,
Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;

Öffentliche Daseinsvorsorge: 

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
Tankstellen,
Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
Post- und Paketzustelldienste,
Bestatterinnen und Bestatter,
Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.


5 Antworten zu “Kreis Mecklenburgische Seenplatte: Auch die Schulen schließen”

  1. Frida sagt:

    Und in den Abschlussklassen breitet sich das Virus nicht aus? Seltsame Entscheidung, vor allem da bei älteren Jugendlichen die Viruslast noch größer ist! Wenn das nicht nach hinten losgeht.

  2. Frida sagt:

    Die Abschlussklassen gehen nun wieder zur Schule? Und die kleineren bleiben zuhause? Ich dachte die Viruslast ist gerade bei älteren Jugendlichen wesentlich größer. Ob das eine Gute Entscheidung ist? Jetzt wo die Zahlen drastisch steigen?

    Dann dürfen sie tagsüber mit 20 Personen in einem Raum verbringen und abends sich nur mit einer Person treffen? Gefährliche Entscheidung der Politik hier in MV.

  3. In Front sagt:

    Ich muss gerade mal ablachen. Wir gehören zu diesen Leuten und die Schule hat uns schon angeraten, dass es unser Problem ist. Danke lieber Staat. Kinder und so Familienfreundlich. Danke für Alles und für das fehlende Verständnis. Danke Danke Danke Danke

  4. Biggi sagt:

    Genial ist auch das Rechtsanwälte arbeiten dürfen, die Angestellten nicht.

    Ist der Obrigkeit eigentlich bewußt, dass Rechtsanwälte (ebenso Notare u.ä.) nicht ohne das Fachpersonal arbeiten können?
    Justizfachangestellte dürfen arbeiten, weil ja Richter nicht den Überblick über Fristen ,Termine haben und die Verfügungen an das Sekretariat zur Ausarbeitung reichen…

    Ist schon komisch. Mögen doch mal die MinisterInnen ohne ihre guten Seelen arbeiten. Oder wer arbeitet die vielen Vorgaben aus und informiert die Öffentlichkeit/Presseagentur?

    Es ist beschämend, dass die Organe der Rechtspflege so unterschiedlich bewertet werden.

  5. Peter sagt:

    ja genau, Schulen auch noch dicht machen damit der Rest der Wirtschaft auch noch in die Knie gezwungen wird.
    Das wird dann ja wohl demnächst richtig Insolvenzen hageln. Haben wir nicht schon genug Arbeitslose die vom Steuerzahler durchgefüttert werden. Die Politiker sollen sich mal endlich was vernünftiges für Ihr Gehalt einfallen lassen. Aber die sind mit Ihren Diäten davon ja nicht betroffen. Hoffentlich wird das Finanzamt auch bald dicht gemacht. Dann werden die Gehaltsempfänger selbst erleben wie es ohne Einnahmen ist.
    Für die nächste Wahl würde ich mir wünschen das nur der Steuerzahler ein Wahlrecht hat was mit den Steuergeldern finanziert wird.