
Die vollständige Liste der Orte ist in der Allgemeinverfügung zu lesen, die auf der Internetseite des Landkreises steht.
Die Mund-Nase-Bedeckung ist zukünftig in allen verkehrsberuhigten Zonen nicht mehr erforderlich. Sie ist jedoch draußen in Warteschlangen, auf Bahnsteigen, an Haltestellen und zwischen 10 und 18 Uhr in Fußgängerzonen nach wie vor zu tragen.
Unabhängig von diesen kreislichen Konkretisierungen gelten selbstverständlich die in der Corona-Landesverordnung festgelegten Schutzmaßnahmen zu Kontaktbeschränkungen.
Diese neue Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Zugleich wurde damit die 30. Allgemeinverfügung des Landkreises vom 11. Dezember 2020, widerrufen.







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