Kurzfilm gegen Gewalt an Frauen in den Kinos von M-V
Zur Antigewaltwoche wird in den Kinos des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein Film laufen, der auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam macht. Ab dem 24. November ist der Film auch im Netz abrufbar. „Jede Statistik zur Problematik Gewalt gegen Frauen schreckt auf. Seit Jahren sind die Zahlen alarmierend. Schon allein, wenn man bedenkt, dass Gewalt in der Partnerschaft ein großes Problem darstellt. Im Jahr 2020 waren es deutschlandweit laut Statista mehr als 119.000 weibliche Opfer. Das war im Vergleich zu 2013 eine Zunahme von 19.000 weiblichen Opfern. Somit sind seit Jahren mehr Frauen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt geworden als Schwerin Einwohner hat. 80 von 100 Opfern von häuslicher Gewalt sind Frauen. 89 Prozent Frauen sind es, wenn die Straftaten Bedrohung, Stalking und Nötigung in der Partnerschaft betrachtet werden“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt vor dem weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert.
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung, Wenke Brüdgam: „Da wir wissen wie wichtig es ist das Thema der häuslichen Gewalt sichtbar zu machen, freuen wir uns besonders über das Filmprojekt ‚Lost Lifetime‘. In diesem Film wird deutlich wie schwer es ist aus dem Kreislauf der Gewalt auszubrechen. Für die Unterstützung der Betroffenen häuslicher Gewalt gilt unser Dank allen Mitarbeiter ehrenamtlich Helfenden im ganzen Land“, so die Landesbeauftragte. Das Kurzfilmprojekt wurde vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz unterstützt.
Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2021 auf 416. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb im Vorjahr mit 88 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2021 von 19 auf 37 gestiegen.