
Der 40-Jährige versuchte aus dem Fenster nach unten zu klettern und sprang auf den Gehweg. Er verletzte sich dabei und blieb liegen. Die Beamten
fanden einen Joint bei ihm, so dass er sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss. Auf Grund seiner Beinverletzung musste der 40-Jährige mit dem Rettungswagen in das Klinikum gebracht und operiert werden. Die Beamten haben den 40-Jährigen bewacht, bis dieser am nächsten Tag in die JVA Bützow verlegt werden konnte.
Der Haftbefehl beinhaltete eine Gesamtfreiheitsstrafe auf Grund verschiedener Delikte (Verstoß gegen Waffengesetz und Betäubungsmittelgesetz, schwerer räuberischer Erpressung etc.) in Höhe von 3 Jahren und 2 Monaten.
Nach Rücksprache mit der 34-Jährigen entsprachen die Schilderungen des anonymen Anrufers nicht der Wahrheit. Es kam also zu keinen strafrechtlichen Handlungen zum Nachteil ihrer Person.
Die Beamten haben aber in der Wohnung der 34-Jährigen einen Schlagring sowie geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden und sichergestellt. Sie muss sich nun also wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz verantworten.







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