
Er weist darauf hin, dass Landes- und Bundespolizei wie auch die Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen die Einhaltung der Auflagen in den öffentlichen Verkehrsmitteln verstärkt kontrollieren: „Wer in einer Gruppe von mehr als zwei Personen angetroffen wird, die nicht im selben Haushalt leben, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 150 Euro pro Person rechnen. Ebenso hoch wird die Nichteinhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen als denen, die im Haushalt leben, geahndet, wo immer dieser möglich ist. Wer zudem unberechtigt nach Mecklenburg-Vorpommern reist, kann mit bis zu 2.000 Euro belangt werden.“
Diese Sanktionen gelten beim ersten Verstoß. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln können die Bußgelder bis zu doppelt so hoch ausfallen.
Die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und den Bußgeldkatalog der Landesregierung finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=159061&processor=processor.sa.pressemitteilung







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