Eine Frau von der Insel Rügen lernte über das Internet einen Mann kennen. Über mehrere Monate hinweg entwickelte sich eine vertrauensvolle, romantische Beziehung. Offenbar baute der Mann so viel Vertrauen auf, dass er die Frau zu verschiedenen finanziellen Handlungen überredete. Die Frau eröffnete auf Bitten des vermeintlichen Liebhabers mehrere Bankkonten und stellte diese für Transaktionen zur Verfügung. Über diese Konten wurden anschließend Geldbeträge unbekannter Herkunft weitergeleitet.
Die Frau hatte keine Absicht, sich selbst zu bereichern, sondern leitete eingehende Geldbeträge lediglich weiter. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachtes der Geldwäsche.
Die Polizei weist darauf hin, dass die unwissende Beteiligung an Geldwäsche strafbar sein kann. Wer sein Konto oder neu eröffnete Konten für fremde Geldtransaktionen zur Verfügung stellt, macht sich oft selbst strafbar – auch wenn er glaubt, nur zu helfen.
Die Polizei rät dringend zur Vorsicht bei Online-Kontakten, insbesondere wenn schnell Vertrauen aufgebaut wird oder finanzielle Bitten folgen. Betroffene sollten in solchen Fällen unverzüglich Kontakt zur Polizei aufnehmen.








