MV: Verordnung für Wahlen unter Pandemie-Bedingungen

3. März 2021

Das Innenministerium hat eine Verordnung für Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern unter Pandemie-Bindungen auf den Weg gebracht. Die Verordnung ist dem Kabinett vorgelegt worden, nun muss noch der Landtag zustimmen. Mit dieser bis zunächst Ende Juni geplanten Verordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, kommunale Wahlen bei hohen Corona-Inzidenzwerten zu verschieben oder ausschließlich als Briefwahl durchzuführen.

Dies kann laut Ministerium bis Ende Juni die Landratswahl in Nordwestmecklenburg sowie mehrere Bürgermeisterwahlen betreffen. Die Regelung ist nach mehreren Corona-Inzidenzwerten unterteilt. Maßgebend ist dafür der Inzidenzwert 41 Tage vor der Wahl in dem entsprechenden Gebiet.

Die Verordnung sieht vor, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz von mindestens 200 die Pflicht zur Briefwahl besteht. Bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 200 könne es besser sein, auf die Briefwahl auszuweichen. Wenn in dem Wahlgebiet ein 7-Tage-Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird, kann die Gemeindevertretung oder der Kreistag die Wahl um mindestens zwei Wochen verschieben.


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