
Bereits nach den ersten, unmittelbar nach der vermeintlichen Tat eingeleiteten Ermittlungen ergaben sich für die ermittelnden Behörden aufgrund der widersprüchlichen Angaben der psychisch labilen jungen Frau Zweifel an deren Tatschilderung.
Zudem waren die von Rechtsmedizin und Fachärzten in der Folge festgestellten lediglich geringen Verletzungen nicht mit den geschilderten massiven Gewalteinwirkungen, die ein erhebliches Verletzungsbild hätten hervorrufen müssen, in Einklang zu bringen.
Angesichts des erheblichen Tatvorwurfs sei eine frühere und genauere Unterrichtung der Öffentlichkeit laut Polizei nicht möglich gewesen, weil auch aus Gründen des Opferschutzes zunächst die bestehenden Widersprüche durch intensive Ermittlungen sicher aufgeklärt werden mussten.







Es wäre für das Baby angebracht vorübergehend Pflegeeltern einzusetzen . Da hätte die Junge Frau Zeit die Kosten
für den Rettungseinsatz und die Ermittlungsarbeiten abzustottern . Gleichzeitig sollte sie darüber nachdenken
welche Diskussionen durch ihre Falschmeldung im Netz ausgelöst wurden .